Darum gehts
- Immer mehr Schweizer Rentner ziehen ins Ausland, nicht alle sind vorbereitet
- Sozialhilfe für Auslandschweizer ist möglich, aber mit hohen Hürden verbunden
- Daten zeigen, wie viel Geld an notleidende Auslandschweizer ausbezahlt wird
Immer mehr Schweizer Rentnerinnen und Rentner zieht es ins Ausland – allein seit 2017 ist ihre Zahl um über 25 Prozent gestiegen. Die meisten geniessen ihren Lebensabend in der Ferne. Doch nicht alle sind darauf vorbereitet: Manche geraten in finanzielle Not, andere können sich teure medizinische Behandlungen nicht leisten.
Für das Eidgenössische Aussendepartement (EDA) wird das zur «wachsenden Herausforderung», wie Blick im Frühjahr publik machte. Zwar sind verhältnismässig nur wenige Personen betroffen – aber diese erfordern besonders viel Aufwand.
Die Hürden für Auslandshilfe sind hoch
Unter bestimmten Voraussetzungen steht den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern sogar Sozialhilfe aus der Heimat zu. Die Hürden dafür sind hoch (siehe Box).
Sozialhilfe im Ausland gibt es nur in Ausnahmefällen: Wer sie beantragt, muss nachweisen, dass er im Aufenthaltsland in einer Notlage steckt – also den Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten kann. Auch das Vermögen muss bis auf einen gesetzlich definierten Freibetrag aufgebraucht sein. Eine Rückkehr in die Schweiz muss zudem unzumutbar sein – etwa, weil man seit langem im Ausland lebt oder dort enge familiäre Bindungen hat.
Grundvoraussetzung in jedem Fall: Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern steht im Wohnland keine ausreichende Hilfe zur Verfügung. Bei Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit muss zudem die Schweizer Staatsbürgerschaft «vorherrschend» sein. Dafür wird etwa geprüft, in welchem Land eine Person aufgewachsen ist und wie lange sie bereits im Ausland lebt.
Sozialhilfe im Ausland gibt es nur in Ausnahmefällen: Wer sie beantragt, muss nachweisen, dass er im Aufenthaltsland in einer Notlage steckt – also den Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten kann. Auch das Vermögen muss bis auf einen gesetzlich definierten Freibetrag aufgebraucht sein. Eine Rückkehr in die Schweiz muss zudem unzumutbar sein – etwa, weil man seit langem im Ausland lebt oder dort enge familiäre Bindungen hat.
Grundvoraussetzung in jedem Fall: Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern steht im Wohnland keine ausreichende Hilfe zur Verfügung. Bei Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit muss zudem die Schweizer Staatsbürgerschaft «vorherrschend» sein. Dafür wird etwa geprüft, in welchem Land eine Person aufgewachsen ist und wie lange sie bereits im Ausland lebt.
Wie viele Landsleute im Ausland erhalten Geld? Und welche Summen werden ausbezahlt? Das EDA führt Buch darüber: Laut Zahlen, die Blick vorliegen und über die auch «Swissinfo» berichtete, gingen im vergangenen Jahr insgesamt 239 Gesuche um finanzielle Unterstützung ein.
Weniger als die Hälfte der Gesuche wurden gutgeheissen: Nur 96 erhielten grünes Licht. Insgesamt flossen im vergangenen Jahr 802'865 Franken an notleidende Auslandschweizer. Das macht durchschnittlich 8363 Franken pro bewilligtem Gesuch.
In den fünf Jahren davor zahlte der Bund zwischen 847'300 und 1,12 Millionen Franken aus. Abgewickelt wird die Hilfe zentral – die Gesuche landen bei einem spezialisierten Team in Bern.
Wichtig dabei: Hinter jedem Gesuch kann sich etwas anderes verbergen. Mal geht es um direkte Sozialhilfe für eine Einzelperson oder eine ganze Familie. In anderen Fällen wird nur eine einmalige Unterstützung beantragt, etwa für eine dringende medizinische Behandlung.
In früheren Jahren wurden laut EDA nicht nur mehr Gesuche gestellt – sie wurden auch häufiger bewilligt. Ein möglicher Grund für den Rückgang: Bei immer mehr Personen ist die ausländische Staatsangehörigkeit «vorherrschend», und das kann den Anspruch auf Schweizer Sozialhilfe kosten. Rund drei Viertel aller Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer besitzen mindestens einen weiteren Pass.
In diese Länder fliesst die Sozialhilfe
Warum eigentlich gibt es immer weniger Fälle, dafür aber komplexere? Es sind besonders ältere Ausgewanderte, die den Behörden viel Arbeit machen: Wenn sie schwer erkranken oder anderweitig in Not geraten, braucht es oft umfassende Hilfe.
Die Auslandschweizer-Community wehrt sich gegen den Vorwurf, Bezüger von Sozialhilfe seien Schmarotzer. Oft werde vergessen, dass viele von ihnen jahrelang Beiträge in die Schweizer Sozialwerke eingezahlt hätten, sagte Mitte-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter (61, BL) kürzlich zu Blick.
Aus welchem Land im Jahr 2024 wie viele Gesuche eingingen, bleibt offen – das EDA macht dazu keine Angaben, auch aus Datenschutzgründen. Bekannt ist aber: Die meisten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die Sozialhilfe beziehen, leben in Thailand, Spanien, auf den Philippinen, in den USA und in Brasilien.
Blick weiss: Besonders Thailand gilt als Brennpunkt der Sozialhilfezahlungen. Zeitweise war die Zahl der Gesuche dort so hoch, dass das Konsulat fast eine Vollzeitstelle brauchte, nur um sie abzuarbeiten.