Der Verein für Naturschutz und Demokratie sammelte in den letzten Monaten jeweils rund 110'000 Unterschriften für zwei Volksbegehren. Ob die Initiative «gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen» (Waldschutz-Initiative) sowie die Initiative «für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks» (Gemeindeschutz-Initiative) zustande kommen, wird nun die Bundeskanzlei prüfen.
Die Natur brauche Schutz und dürfe nicht im Namen des Klimas bedroht werden, so die Initiantinnen und Initianten. Die Waldschutz-Initiative richtet sich gegen das Bauen von Windparks in Wäldern. Sie fordert unter anderem, dass für den Bau von grossen Windkraftanlagen keine Waldrodungen erfolgen dürfen. Ausserdem sollten grosse Windkraftanlagen mindestens 150 Meter von Waldrändern entfernt errichtet werden, da Waldränder eine ökologisch besonders wichtige Funktion einnehmen.
Die Gemeindeschutz-Initiative fordert, dass alle Einwohner, die vom Bau von Windturbinen betroffen sind, demokratisch abstimmen können. Sie möchte zudem, dass auch besonders betroffene Nachbargemeinden das Recht erhalten, über Windparks abzustimmen.
Gemäss dem Initiativtext müssen die Projektunterlagen Auskunft geben über einzelne Standorte, die Dimensionen der Anlage, die Erschliessung und auch wesentliche Auswirkungen der Anlagen.
Windenergie stockt
Laut dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) schaden beide Initiativen jedoch der Versorgungssicherheit. Der Ausbau von Windenergie stabilisiere vor allem im Winter, in der Nacht und bei Nebel das System.
Investitionen in Windenergie erforderten eine langfristige Planung und klare Rahmenbedingungen, schreiben die Gegnerinnen und Gegner der beiden Initiativen. Die Volksbegehren gefährdeten die Planungssicherheit erheblich. «Projekte stecken fest, Investitionen bleiben aus, und die Energiewende gerät ins Stocken». Statt nachhaltiger und sauberer Inlandproduktion steige die Abhängigkeit von Gaskraftwerken und anderen CO2-intensiven Importen.
Mit den beiden Volksbegehren haben die Initianten unter anderem den Beschleunigungserlass im Visier, den das Parlament zurzeit berät. Mit dem Beschleunigungserlass will der Bundesrat die Verfahren für die Planung und den Bau grosser Anlagen für erneuerbare Energien straffen. Das Parlament will die Standortgemeinden miteinbeziehen: Die Gemeinden sollen mitbestimmen können, solange die Kantone in ihrer Gesetzgebung nichts anderes vorsehen.