Ab 1. Oktober sind Grossveranstaltungen unter strikten Auflagen wieder erlaubt. Dazu stellen sich auch einige besondere Fragen. BLICK liefert die Antworten:
Kann die Fasnacht steigen?
Grundsätzlich ja. Das individuelle Fasnachtstreiben auf den Strassen lässt sich kaum verhindern. Doch sobald eine Veranstaltung angesetzt ist, braucht es eine Bewilligung mit Schutzkonzept. Das heisst: Der Fasnachtsumzug oder der Schnitzelbankabend mit über 1000 Leuten sind bewilligungspflichtig. Das gilt übrigens auch für das Dorffest oder die Street Parade.
Gilt immer eine Sitzpflicht?
In der Regel ja. Bei Grossanlässen dürfen nur personalisierte Sitzplätze angeboten werden. Doch es gibt Ausnahmen. So sind bei gewissen Freiluftanlässen auch Stehplatz-Angebote im Gelände mit definierten Sektoren möglich – etwa bei Skirennen oder Radrennen. Aber auch bei Dorffesten.
Gibt es Bussen für renitente Sportfans?
Bussen für Sportfans sind keine vorgesehen, aber für Veranstalter. Die Organisatoren sind für die Umsetzung der Schutzkonzepte verantwortlich. Und müssen bei Zuwiderhandlungen auch einschreiten. Sie können renitente Sportfans aus dem Stadion werfen, sogar mit einem Stadionverbot belegen. Wenn die Veranstalter nicht durchgreifen, droht ihnen nicht nur der Entzug der Bewilligung, sondern auch eine Busse.
Ab welchem Schwellenwert ist Schluss mit Grossevents?
Für Risikoländer gilt ein Schwellenwert: im Schnitt 60 Neuansteckungen auf 100'000 Personen innert zwei Wochen. Für das Sein oder Nichtsein der Grossanlässe hingegen gibt es keinen fixen epidemiologischen Schwellenwert. Die Kantone sollen situativ vor Ort entscheiden, was möglich ist. Sie können hierzu selber Kriterien definieren – zum Beispiel mit einem Alarmstufenmodell.
Gibt es eine Absage-Entschädigung?
Nein. Ein Veranstalter hat keinen haftungsrechtlichen Anspruch auf eine Entschädigung – egal, ob ihm die Bewilligung nicht erteilt oder diese später widerrufen wird. Das Epidemiengesetz sieht keine Entschädigung vor. Es gibt aber einzelne Kantone, die diese Möglichkeit vorsehen.