Fuchs totgeprügelt! Jetzt redet BDP-Nationalrat Lorenz Hess
«Mein Gewehr landete im Dreck»

BDP-Nationalrat Lorenz Hess verteidigt seine Stockhiebe auf einen leidenden Fuchs.
Publiziert: 08.06.2016 um 17:38 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 22:47 Uhr
Der Berner BDP Nationalrat Lorenz Hess, PR-Berater, passionierter Jaeger und Gemeindepraesident von Stettlen BE, bildet seinen Terrier Hund Viktor zum Schweisshund aus. (Archiv)
Foto: Keystone
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Joël Widmer
Nationalrat Hess prügelte einen Fuchs zu Tode.
Foto: BLICK

Der Berner BDP-Nationalrat und Jäger Lorenz Hess hat einen Fuchs zu Tode geprügelt, wie die «Weltwoche» heute berichtete.

Laut dem Berner Politiker habe es zwar einen Vorfall mit einem angeschossenen Fuchs gegeben. Er kann aber die Kritik daran nicht nachvollziehen.

Hess erklärt BLICK, wie sich das Ganze zugetragen hat. Und das geht so: Vor zwei oder drei Jahren habe er auf der Jagd im Berner Oberland in seiner Nähe einen Schuss gehört und wollte nachschauen. Dafür musste er einen steilen Hang überwinden. Dabei sei er ausgerutscht und seine Waffe im Dreck gelandet. Oben sei ein von einem anderen Jäger angeschossener Fuchs gelegen, der noch ein wenig gezuckt habe, so Hess.

«Man kann nicht zimperlich sein!»

Dann habe er nach dem Grundsatz gehandelt, allfälliges Leid schnellstmöglich zu beenden und dem Fuchs mit einen Pflock mehrmals ins Genick geschlagen. Er wisse zwar nicht, ob der Fuchs überhaupt noch gelebt habe. «Wenn man sich aber entschliesst zu handeln, kann man nicht zimperlich sein», erklärt Hess. Das Gewehr habe er nicht benutzen können, da dies mit einer verschmutzten Waffe lebensgefährlich sein könne.

Die Schläge mit dem Zaunpfahl seien in dem Moment die schnellste und effizienteste Methode gewesen, um mögliches Leiden des Fuchses zu beenden, sagt Hess.

Hess sitzt seit 2011 für die BDP im Nationalrat. Beruflich ist er PR-Berater und bekleidet im Militär den Rang eines Obersten.

Hess glaubt, keine Gesetze verletzt zu haben

Gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte Lorenz Hess, er glaube, keine Gesetze verletzt zu haben. Es laufe auch kein Verfahren gegen ihn. Er verweist auf einen Artikel in der letzten Ausgabe der Zeitschrift «Schweizer Jäger», in dem ein österreichischer Amtstierarzt und Autor auf Nottötung von Wild eingeht.

Darin heisst es, in der Schweiz gebe es keine konkreten Vorschriften zur Nottötung von Wildtieren. Prinzipiell seien gezielte Tötungs- oder Fangschüsse «das Mittel der Wahl». Andere Methoden, etwa ein Schnitt mit dem Messer, seien nur dann vorzunehmen, wenn ein Fangschuss nicht möglich sei. Oberstes Prinzip sei, dem Tier unnötige Schmerzen und Leiden zu ersparen.

Auf die Frage, wieso er denn selber das Leiden des Fuchses mit dem Zaunpfahl beendet habe und nicht ein anderer Jäger, sagte Lorenz Hess zur SDA: «Eventuell hätte es einen anderen Jäger gegeben, wenn ich mich umgeschaut hätte.» Doch habe er eben in einem Sekundenentscheid gehandelt.

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