Warum sind Indien oder England nicht auf der Liste?
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Corona-Index des BAG:Warum stehen Indien oder England nicht auf der Liste?

Fragen und Antworten zur Quarantäne-Pflicht
Wer mit dem Auto einreist, wird nicht kontrolliert

Welche Länder gelten als gefährlich? Und darf ich während der Quarantäne noch einkaufen gehen? BLICK beantwortet die wichtigsten Fragen zu den neuen Regeln für Reise-Rückkehrer.
Publiziert: 03.07.2020 um 16:22 Uhr
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Aktualisiert: 04.07.2020 um 15:40 Uhr
Strand von Tel Aviv: Wer in Israel Ferien macht, muss nach der Rückkehr in die Schweiz in Quarantäne.
Foto: Hulda Jossen
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Ladina Triaca

Welches sind die Risiko-Länder?

Der Bund sieht aktuell in 29 Ländern ein erhöhtes Ansteckungsrisiko. Dazu gehören Schweden, Serbien, Kosovo, Nordmazedonien, die USA, Russland, Südafrika, zahlreiche südamerikanische Länder sowie viele Golfstaaten. Die Liste der Risiko-Länder wird monatlich vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) aktualisiert.

Wann gilt ein Land als gefährlich?

Ein erhöhtes Ansteckungsrisiko liegt erstens dann vor, wenn es in einem Land oder in einem Gebiet während zwei Wochen mehr als 60 Neuansteckungen pro 100'000 Personen gibt. Zweitens gilt ein Gebiet dann als gefährlich, wenn Hinweise auf ein erhöhtes Übertragungsrisiko bestehen, die verfügbaren Informationen aber keine verlässliche Einschätzung zulassen. Und drittens kann ein Gebiet als risikoreich eingestuft werden, wenn von da aus während vier Wochen wiederholt infizierte Personen in die Schweiz einreisen.

Was passiert, wenn ich in einem Risikogebiet war?

Nach der Einreise in die Schweiz müssen Sie sofort in Ihre Wohnung und sich dort während zehn Tagen ununterbrochen aufhalten. Möglich ist auch der Rückzug in ein Hotel oder in eine Ferienwohnung. In den ersten zwei Tagen müssen Sie zudem die kantonalen Behörden über Ihre Einreise informieren.

Darf ich während der Quarantäne einkaufen gehen?

Bei den Quarantäne-Massnahmen handelt es sich nicht um eine Empfehlung, sondern um eine Pflicht. Sie dürfen das Haus während dieser Zeit nicht verlassen – auch nicht zum Spazieren, frische Luft schnappen oder Einkaufen. Um die Übertragungskette zu brechen, müssen Sie Kontakte zu anderen Personen zudem unbedingt meiden.

Wer kontrolliert, ob ich in Quarantäne bin?

Wenn Sie aus einem Risikogebiet einreisen, müssen Sie im Flugzeug oder im Car Ihre Kontaktdaten angeben. Zudem müssen Sie sich spätestens zwei Tage nach Ihrer Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Diese kann mithilfe der Daten auch kontrollieren, ob Sie die Quarantäne-Pflicht einhalten. Die Behörden können sich regelmässig telefonisch bei Ihnen melden. Im Zweifel können sie auch die Polizei bei Ihnen vorbeischicken.

Was ist, wenn ich mit dem Auto aus einem Risikogebiet in die Schweiz komme?

Dann vertraut der Bund ganz auf die Selbstverantwortung. An den Grenzen gibt es keine Kontrollen. Man könne deshalb nicht nachverfolgen, wer in die Schweiz eingereist ist, sagte Patrick Mathys, Leiter der Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit des BAG, an der Medienkonferenz des Bundes.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Regeln halte?

Wer sich der Quarantäne-Pflicht entzieht, für den kann es teuer werden. Laut Epidemiengesetz droht eine Busse von bis zu 10'000 Franken – bei fahrlässigem Handeln 5000 Franken. Zuständig für die Strafverfolgung sind die Kantone.

Gelten die Quarantäne-Regeln eigentlich für alle?

Grundsätzlich ja – und zwar auch für Kinder. Ausnahmen gelten für Personen, die unbedingt im Gesundheits- oder Sicherheitsbereich gebraucht werden. Ebenfalls von der Quarantäne-Pflicht ausgenommen werden können Lastwagenfahrer, Zug-Kontrolleure oder Flugpersonal, welche die Grenzen überqueren sowie Personen, die nur zur Durchreise in der Schweiz sind.

Erhalte ich meinen Lohn trotz Quarantäne?

Wer aus einem Risikogebiet einreist und während zehn Tagen nicht arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf seinen Lohn. Es gibt jedoch gewisse Ausnahmen: So ist es möglich, dass ein Arbeitgeber, der seine Angestellten in ein Risikogebiet schickt, den Lohn weiterzahlen muss. Zwingende persönliche Gründe – etwa ein sterbender Angehöriger im Ausland – können eine Lohnfortzahlung ebenfalls rechtfertigen. Schliesslich dürfte der Lohn auch weiterbezahlt werden, wenn man die Arbeit im Homeoffice erledigen kann.

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