Der neue SVP-Finanzminister Ueli Maurer plant die Heiratsstrafe bei der Bundessteuer rasch zu beseitigen – unabhängig davon, was das Volk am 28. Februar beschliesst. In einem Interview mit dem Zürcher «Tagesanzeiger» sagt der Ex-Verteidigungsminister: «Dass wir die Heiratsstrafe abschaffen wollen, hat nichts mit der CVP-Initiative zu tun.» Vielmehr gehe es darum, einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 1984 endlich umzusetzen. Maurer verspricht: «Sechs Monate nach der Abstimmung wird der Bundesrat darlegen, wie er die steuerliche Ungleichbehandlung beseitigen will, unabhängig vom Resultat.» Bei einem Nein würde der Bundesrat wohl auch die Individualbesteuerung als eine Variante vorschlagen, also die separate Besteuerung beider Ehepartner. Für ihn ist klar: «Bei einem Nein gibt es etwas mehr Möglichkeiten als bei einem Ja.»
Auf die Frage, ob die Individualbesteuerung die vom Bundesrat favorisierte Lösung sei, sagt Maurer dem «Tagesanzeiger»: «Nein, der Bundesrat hat sich bisher immer konsequent für die gemeinsame Besteuerung der Ehepaare ausgesprochen.» Eine reine Individualbesteuerung sei ohnehin nicht möglich, auch dazu gebe es einen Bundesgerichtsentscheid. So müsste laut Maurer auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden, es bräuchte beispielsweise weiterhin Kinderabzüge. Und: «In Betracht zu ziehen ist auch, dass die Kantone die Individualbesteuerung ablehnen - nicht zuletzt wegen des administrativen Aufwands», so Maurer. Eine getrennte Veranlagung bedeute zudem, dass die Kantone rund 1,6 Millionen zusätzliche Steuererklärungen überprüfen müssten.
Auf den Hinweis, die Initiative betreffe auch die AHV, wo viele Ehepaare nicht verstünden, warum sie nicht zwei volle, sondern zusammen höchstens den Betrag von anderthalb Maximalrenten erhielten, antwortet Maurer, dass der Bundesrat hier keinen Handlungsbedarf sehe: «Werden alle Leistungen und Beitragserleichterungen der AHV für Ehepaare berücksichtigt, dann sind sie sogar besser abgesichert als unverheiratete Paare.» Wenn statt einer Ehepaar- zwei Einzelrenten ausbezahlt würden, müssten man laut Maurer auch die Witwen- und Waisenrenten, die nur Ehepaaren zustehen, hinterfragen.