Finanzkontrolle kritisiert Bund
Wirkung von Millionen-Projekten bleibt unklar

Jahr für Jahr steckt der Bund Millionen in Verkehrsprojekte in Städten und Agglomerationen. Der Nutzen aber bleibt unklar. Bis heute werde nie überprüft, ob die Projekte auch die erhoffte Wirkung erzielen, kritisiert die Eidgenössische Finanzkontrolle.
Publiziert: 09.02.2023 um 07:30 Uhr
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Jahr für Jahr unterstützt der Bund mit Hunderten Millionen Franken zahlreiche Verkehrsprojekte in Städten und Agglomerationen.
Foto: Pius Koller

Umfahrungsstrassen, Tramlinien, Brücken, Tunnels – mit vielen Millionen unterstützt der Bund Verkehrsprojekte in Städten und Agglomerationen. Seit 2009 stellt er jedes Jahr zwischen 270 und 360 Millionen Franken zur Verfügung. Grundsätzlich beurteilt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) das Programm Agglomerationsverkehr positiv. Nur: Bis heute werde zu wenig darauf geachtet, ob die Projekte auch tatsächlich die erhoffte Wirkung haben.

«Die Subvention ist gesetzlich gut verankert, und die Ziele und Rahmenbedingungen werden von den Beteiligten weitestgehend akzeptiert», bilanziert die EFK in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Prüfbericht. Die Agglomerationsprogramme förderten die gemeindeübergreifende Planung von Verkehrs- und Siedlungsentwicklung.

Risiko, Gelder nach Giesskannenprinzip zu verteilen

Die Finanzkontrolle spart aber auch nicht mit Kritik: «Viele Agglomerationsprogramme sind ohne erkennbaren Schwerpunkt», schreibt die EFK. Die Städte und Agglomerationen würden auf ihren Strassen oft gar kein Kernproblem definieren, das mit Infrastrukturmassnahmen gelöst werden soll.

«Dies führt zu Agglomerationsprogrammen, welche ein Sammelsurium von Massnahmen darstellen, ohne eine übergeordnete Wirkung anzustreben», findet die EFK. Und das wiederum erhöhe «das Risiko, dass der Bund seine finanziellen Mittel nach dem Giesskannenprinzip verteilt».

Und weiter: Grundsätzlich wird laut der Finanzkontrolle die erwartete Wirkung der Agglomerationsprogramme zu optimistisch eingeschätzt. «Die Akteure gehen davon aus, dass die Massnahmen die auf dem Papier vorgesehene Wirkung nach der Realisierung automatisch erzeugen.» Gleichzeitig überlasse es der Bund den Agglomerationen, den Wirkungsanspruch nach der Umsetzung der Massnahmen zu überprüfen oder nicht.

Bundesrat teilt die Kritik

Die EFK empfiehlt den Akteuren, die Agglomerationsprogramme so weiterzuentwickeln, dass die effektive Wirkung nachweisbar ist. Die vom Bund vorgesehene Kontrolle sei noch zu unspezifisch. Die vermehrte Durchführung von nachträglichen Analysen ist auch eine der Empfehlungen aus einem Postulatsbericht des Bundesrats.

Federführend bei den Agglomerationsprogrammen ist das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE). Es begrüsst die Anregung der EFK in seiner Stellungnahme. Dabei sei aber zu berücksichtigen, «dass die Wirkungen von Verkehrsinfrastrukturen oftmals erst mehrere Jahre nach der Inbetriebnahme ersichtlich werden». (dba/SDA)

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