Fifa-Verfahren in Gefahr
Bundesanwalt Lauber wegen Geheimtreffen befangen!

Bundesanwalt Michael Lauber werden die unprotokollierten Geheimgespräche mit Fifa-Boss Gianni Infantino zum Verhängnis. Weil er befangen sein könnte, zwingt ihn das Gericht dazu, in den Ausstand zu treten.
Publiziert: 18.06.2019 um 13:55 Uhr
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Aktualisiert: 18.06.2019 um 16:02 Uhr
Bundesanwanwalt Michael Lauber erwecke im Fifa-Verfahren den Anschein der Befangenheit, so das Urteil des Bundesstrafgerichts.
Foto: Keystone
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Lea Hartmann

Für Michael Lauber (53) wirds brenzlig. Das Bundesstrafgericht hat den Bundesanwalt in den Verfahren gegen den Weltfussballverband Fifa für möglicherweise befangen erklärt. Er muss deswegen in den Ausstand treten. Entsprechende Gesuche hatten Jérôme Valcke (58), ehemaliger Fifa-Generalsekretär und der frühere Fifa-Finanzchef und stellvertretende Generalsekretär Markus Kattner (48) gestellt.

Hintergrund sind mehrere Geheimtreffen des Chefermittlers mit Fifa-Boss Gianni Infantino (49), die in den vergangenen Monaten publik geworden sind. Lauber hatte diese nicht protokolliert – obwohl das gesetzlich Pflicht wäre.

Zwei weitere Ermittler befangen

Nicht nur für Lauber haben die Treffen juristische Konsequenzen. Auch die Ausstandsgesuche gegen den ehemaligen Leitenden Staatsanwalt des Bundes, Olivier Thormann, und einen der aktuellen Verfahrensleiter der Bundesanwaltschaft hat das Gericht gutgeheissen.

Thormann ist inzwischen nicht mehr bei der Bundesanwaltschaft tätig. Lauber hatte ihn entlassen, weil der Vorwurf mangelnder Distanz zum Chef des Rechtsdiensts der Fifa laut geworden war. Ein Verfahren gegen ihn ist später aber eingestellt worden.

Orte der Treffen seien «unüblich»

Die Richter aus Bellinzona gehen mit dem obersten Ermittler des Bundes hart ins Gericht. Es bleibe unklar, weshalb Laubers Teilnahme an diesen geheimen Gesprächen für das Verfahren unbedingt nötig gewesen sein soll. Dass er die Gespräche nicht protokollierte, habe dazu geführt, dass deren Inhalt für die Verfahrensbeteiligten «jeglicher Kontrolle entzogen» sei. «Ihnen gegenüber fehlt es an jeglicher Transparenz», heisst es im Urteil der Beschwerdekammer.

Laubers Vorgehen lasse sich nicht mit dem Gebot vereinbaren, alle Beteiligten gleich und gerecht zu behandeln und ihnen das rechtliche Gehör zu gewähren. Dies sei umso mehr der Fall, als dass die gewählten Orte für die Treffen – das Hotel Schweizerhof in Bern und ein Restaurant im Zürcher Hauptbahnhof – «zumindest unüblich» sei. Alles in allem erwecke er damit den Anschein der Befangenheit. 

Das Gericht betont, dass es nicht darum gehe, ob Lauber tatsächlich befangen war oder nicht. Nur der Anschein von Befangenheit reiche, um einen Ausstand zu rechtfertigen. 

Fifa-Verfahren in Gefahr

Das Gericht wift Lauber auch vor, sich in laufende Verfahren eingemischt zu haben. So soll sein Stellvertreter nach einer Sitzung, an der auch Lauber anwesend war, die Einstellung eines der Verfahren verfügt haben. Das geht aus einer Stellungnahme des ebenfalls für befangen erklärten Staatsanwalts hervor. Lauber hatte stets bestritten, im operativen Geschäft mitgeredet zu haben.

Das Urteil des Bundesstrafgerichts ist ein harter Schlag für die Bundesanwaltschaft. Damit ist ganze Fifa-Komplex – insgesamt geht es um 25 separate Verfahren – in Gefahr. BLICK hatte bereits im Frühling von den möglichen Konsequenzen auf die Strafverfahren gewarnt. «Durch die informellen Treffen ist das ganze Verfahren tot», sagte damals ein Jurist, der sich mit dem Komplex auskennt.

Gegen den Bundesanwalt läuft wegen der nicht protokollierten Gespräche derzeit ein Disziplinarverfahren. Schon deshalb musste er um seine Wiederwahl zittern. Das Parlament hat diese wegen der laufenden Untersuchung auf kommenden Herbst verschoben. Das Urteil macht eine Wiederwahl Laubers noch unwahrscheinlicher.

Gegen Michael Lauber läuft ein Disziplinarverfahren
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Auf Herbst verschoben:Gegen Michael Lauber läuft ein Disziplinarverfahren
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