Feuerwerk
Bundesrat will laute Böller ohne Lichteffekte verbieten

Knallende Feuerwerkskörper ohne Lichteffekte sollen verboten werden. Ansonsten sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf. Ihm gehen sowohl die Feuerwerksinitiative als auch der indirekte Gegenvorschlag der zuständigen Nationalratskommission zu weit.
Publiziert: 26.11.2025 um 17:04 Uhr
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Laute Böller ohne Lichteffekte sollen künftig verboten werden. Dieser Meinung ist auch der Bundesrat. (Archivbild)
Foto: Christian Merz
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Gemäss der am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme der Landesregierung befürwortet sie das Verbot von nur knallenden Feuerwerkskörpern ohne Lichteffekte. Diese Feuerwerkskörper würden von immer mehr Menschen als störend erachtet.

Ansonsten sollen die Kantone nach Ansicht des Bundesrats selbst entscheiden können, wie sie den Einsatz von Feuerwerk regeln wollen. Der Inhalt der Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» und auch des von der zuständigen Nationalratskommission eingebrachten Gegenvorschlags schössen übers Ziel hinaus.

Ausweispflicht führe zu administrativem Aufwand

Neben einem Verbot von Feuerwerkskörpern, die ausschliesslich Knallgeräusche erzeugen, beinhaltet der Gesetzesentwurf der Nationalratskommission eine Ausweitung der Ausweispflicht auf besonders lautes Feuerwerk. Laut dem Bundesrat würde das zu mehr administrativem Aufwand für die Verwaltung und für Privatpersonen führen und hätte erhebliche negative wirtschaftliche Folgen für die Feuerwerksbranche.

Die im November 2023 eingereichte Feuerwerksinitiative verlangt einen neuen Verfassungsartikel, der den Verkauf und das Verwenden von lautem Feuerwerk generell verbietet. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung sollen die kantonalen Behörden Ausnahmen bewilligen können. Das Nein zur Initiative begründet der Bundesrat damit, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, beispielsweise an einer 1.-August-Feier, für viele Menschen zur Tradition gehöre. 

In der Wintersession vom Dezember berät der Nationalrat die Vorlage.

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