Im März verschärfte die EU das Waffenrecht – als Reaktion auf die Terroranschläge in Europa. Als Schengen-Mitglied muss auch die Schweiz nachziehen. Der Bundesrat ist daran, die Umsetzung auszuarbeiten. Die Schützen-Lobby macht deshalb seit Monaten Radau und droht mit einem Referendum (BLICK berichtete).
Die Schützen kritisieren vor allem das Verbot von 20-Schuss-Magazinen. Nicht ohne Grund: Das Magazin des weit verbreiteten Sturmgewehrs 90 der Armee ist so gross. Auch den Vereinszwang, einen Psychotest für Waffenbesitzer und ein nationales Register lehnen sie ab.
Kein nationales Waffenregister
Nun beschwichtigt Nicoletta della Valle, Chefin des zuständigen Bundesamts für Polizei (Fedpol), die Schützen-Lobby: «Wer ein Sturmgewehr hat, darf das behalten, mitsamt dem normalen 20-Schuss-Magazin», sagt sie gegenüber der «NZZ am Sonntag». Für alle Wehrmänner, die ihr Gewehr heute schon zu Hause hätten, ändere sich daher gar nichts.
Gemäss della Valle verlange die EU auch kein zentrales Waffenregister. Die bestehenden kantonalen, miteinander verbundenen Register seien ausreichend. Und die Fedpol-Chefin entkräftet ein weiteres Argument der Schützen: «Psychologische Tests für den Waffenerwerb sind nicht vorgesehen.»
Waffenbesitzer müssen in einen Verein
Eine Änderung aber gibt es: All jene, die eine halbautomatische Waffe kaufen oder nach Ende der Dienstpflicht ihr Sturmgewehr behalten wollen, müssen in Zukunft Mitglied eines Schützenvereins sein und regelmässig üben. Della Valle sieht darin auch Vorteile: «Die Rolle der Schützenvereine wird gestärkt», findet sie. (sf)