Die Lösung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) beruht auf dem Familienzulagengesetz und unterscheidet sich in diesem Punkt von der Vorlage des Nationalrates. Eine neue Betreuungszulage soll die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung zum Teil decken.
Die Mehrheit der WBK-S will die Zulage für alle in Einrichtungen betreuten Kinder bis zum 8. Altersjahr gewähren. Die Betreuungszulage soll mindestens 100 Franken pro Monat betragen. Für jeden zusätzlichen halben Betreuungstag soll die Zulage sich um 50 Franken erhöhen.
Über die Finanzierung der Zulage sollen nach dem Willen der Mehrheit die Kantone entscheiden. So ist das bereits bei den Familienzulagen geregelt. Der Ständerat wird die Vorlage im Dezember beraten.