Erster nationaler Aktionsplan
Bund ergreift Massnahmen gegen Hate Crimes

Der Bundesrat will lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, intergeschlechtliche und queere Menschen besser vor Hassverbrechen und Gewalt schützen. Er setzt auf Unterstützung und Schutz für die Opfer, aber auch auf Vorbeugung und Monitoring.
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Der Bundesrat will LGBTIQ-Personen besser vor Hassverbrechen und Gewalt schützen. Dafür hat er einen Aktionsplan verabschiedet, im Auftrag des Parlaments. (Themenbild)
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Zum ersten Mal hat der Bundesrat am Mittwoch einen nationalen Aktionsplan gegen Hate Crimes verabschiedet. Dieser bezieht sich auf die Zeit bis 2030 und kann verlängert werden. Es gebe zwar Fortschritte bei der Gleichstellung von LGBTIQ-Personen und deren Rechten, schrieb der Bundesrat dazu.

Aber im Alltag dieser Personengruppe kämen Diskriminierungen sowie verbale, körperliche und psychische und sexualisierte Gewalt gegenüber LGBTIQ-Menschen immer noch vor. Das habe für sie weitreichende Folgen, namentlich für die Gesundheit.

Erstellt wurde der Aktionsplan im Auftrag des Parlaments. Er umfasst zwölf Massnahmen und wurde vom Gleichstellungsbüro und weiteren Akteuren innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung erarbeitet.

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