Der gewerbsmässige Handel mit Nacktaufnahmen von Kindern soll strafbar werden. Der Nationalrat hat stillschweigend eine Motion von Natalie Rickli (SVP/ZH) angenommen. Der Bundesrat hatte sich dafür ausgesprochen.
Der Schutz der Kinder und Jugendlichen sei ihm wichtig, hielt der Bundesrat in seiner Antwort auf den Vorstoss fest. Er unterstütze deshalb die Stossrichtung der Motion. Allerdings weise er darauf hin, dass die neu zu schaffende Strafnorm heikle Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich bringen werde.
Heute gelten Bilder, die nicht explizit Geschlechtsteile oder Kinder in sexuellen Posen zeigen, nicht als Kinderpornografie.
Pädophile nutzten die Grauzonen bewusst aus, stellte Rickli fest. Und Posing-Bilder seien häufig die Eintrittskarte für harte pornografische Abbildungen. Deshalb sei das Strafgesetzbuch zu ergänzen.
Dabei müsse auf der einen Seite sichergestellt werden, dass Fotos fürs Familienalbum nicht kriminalisiert würden. Auf der anderen Seite dürfe aber nicht ausser Acht gelassen werden, dass sich viele Täter im Familienumfeld befänden. Die Motion geht nun an den Ständerat. (sda)