Er soll Steinadler misshandelt haben
Walliser Staatsanwalt zieht Pierre D. vor Bundesgericht

Wildhüter Pierre D. soll 2018 zwei Steinadler misshandelt haben. Das Kantonsgericht sprach ihn frei – doch die Staatsanwaltschaft zieht deswegen vor Bundesgericht. Gegen Pierre D. liefen bereits mehrere Strafverfahren.
Publiziert: 24.02.2023 um 15:20 Uhr
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Der Walliser Wildhüter Pierre D. muss vor Bundesgericht.
Foto: zvg

Die Walliser Staatsanwaltschaft will den Freispruch für Wildhüter Pierre D.* (57), der zwei junge Steinadler misshandelt haben soll, nicht akzeptieren. Sie zieht den Fall vor Bundesgericht. «Die Walliser Staatsanwaltschaft hat beim Bundesgericht gegen den Freispruch des Kantonsgerichts Beschwerde eingelegt», teilte der Walliser Generalstaatsanwalt Nicolas Dubuis am Freitag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Wildhüter vorgeworfen, zwischen dem 5. und 23. Juli 2018 zwei Adler ohne Bewilligung gehalten und misshandelt zu haben. Obwohl die Walliser Jagddienststelle ihren Mitarbeiter angewiesen hatte, die geschützten Tiere so rasch wie möglich in eine waadtländische Vogelstation zu bringen, band er sie mit einem Metallbändchen in seinem Stall fest und posierte mit ihnen im Auto.

Kein unbeschriebenes Blatt

In erster Instanz hatte das Bezirksgericht Sitten den Wildhüter zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 330 Franken verurteilt. Das Kantonsgericht sprach ihn im Januar frei. Das Gericht hatte festgestellt, dass die kurzfristige Aufnahme der Raubvögel zum Pflichtenheft des Wildhüters gehörte und dass die Vögel ohne sein Eingreifen «höchstwahrscheinlich nicht überlebt hätten». Das Kantonsgericht kam deshalb zum Schluss, dass der Mann nicht gegen die geltende Tierschutzgesetzgebung verstossen hat. Der Wildhüter war von der Universität Bern angezeigt worden.

Pierre D.* ist kein unbeschriebenes Blatt. Immer wieder gerät er in die Mühlen der Justiz wegen Tierschutz-Delikten. So soll er etwa auf einer Trophäen-Jagd illegal einen Hirsch in einem Jagdbanngebiet geschossen haben. Blick machte 2020 weitere schwere Anschuldigungen gegen den Mann publik. So erzählte ein Jäger damals, dass Pierre D. ihn mehrmals aufgefordert habe, Luchse zu schiessen. «Er sagte, es sei unser Job, die Raubtiere im Wallis zu vernichten.» Vor zehn Jahren habe der Wildhüter unter dem gleichen Motto eine Wolfsjagd auf einer Alp organisiert.

* Name geändert

(SDA/sf)

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