Steuerentlastung für Landwirte, die Bauland verkaufen. 400 Millionen Franken pro Jahr wird ihnen das Bodenprivileg künftig in die Taschen spülen. Andere Baulandeigentümer – etwa Gewerbetreibende oder Selbständige – profitieren nicht von dieser Vorzugsbehandlung. Der Nationalrat sorgt gut für die Bauern. Gestern sagte die grosse Kammer Ja zu einer , die Bauland verkaufen. 400 Millionen Franken pro Jahr wird ihnen das Bodenprivileg künftig in die Taschen spülen. Andere Baulandeigentümer – etwa Gewerbetreibende oder Selbständige – profitieren nicht von dieser Vorzugsbehandlung.
Treibende Kraft hinter der Steuerentlastung war CVP-Mann Leo Müller (LU). Er hatte das neue Gesetz angeregt und trat heute auch als offizieller Kommissionssprecher auf. Dabei versäumte er es, auf eine pikante Interessenbindung hinzuweisen.
Mandant kämpft gegen Bauland-Steuerrechnung
Nach der Debatte räumte Müller gegenüber BLICK ein, dass er als Anwalt einen Bauern vertritt, der circa 2010 Bauland verkauft hat. Veranlagt wurde Müllers Mandant aber erst, nachdem das Bundesgericht 2011 das bäuerliche Bodenprivileg aufgehoben hatte. Deshalb müsste der Bauer den erzielten Wertgewinn nun vollumfänglich versteuern. Dagegen wehrt sich Müllers Mandant. Dank Müllers Einsatz im Parlament und einer Rückwirkungsklausel im Gesetz könnte der Bauer nun erheblich günstiger davonkommen.
«Es ist ein kleiner Fall. Ich verdiene kaum etwas daran», erklärt Müller. «Wo kämen wir hin, wenn jeder Anwalt und Notar im Parlament jeden seiner Fälle deklarieren müsste, der womöglich mit dem Geschäft zu tun haben könnte?» Zudem sei bekannt, dass er sich für die Bauern einsetze und als Anwalt und Notar im Landwirtschaftsbereich tätig sei.
«Diese Intransparenz darf nicht sein», findet hingegen GLP-Politikerin Kathrin Bertschy (BE). Besonders stossend sei es, wenn Politiker mit finanziellen Eigeninteressen wie Leo Müller sogar noch Kommissionssprecher würden.