Energie
Bundesrat verzichtet auf dringliches Gasversorgungsgesetz

Schweizer Gasnetzbetreiber müssen auch für den nächsten Winter für den Fall eines Versorgungsengpasses eine Reserve mit Gas anlegen. Der Bundesrat setzt zu deren Umsetzung weiterhin auf eine entsprechende Verordnung. Auf ein dringliches Bundesgesetz verzichtet er.
Publiziert: 05.04.2023 um 11:51 Uhr
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Aktualisiert: 05.04.2023 um 14:15 Uhr
Der Bundesrat will Massnahmen zur Verhinderung eines Gasengpasses weiterhin in einer Verordnung und nicht in einem dringlichen Bundesgesetz regeln. (Themenbild)
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Noch im Dezember hatte es anders getönt: Der Bundesrat arbeite an einem dringlichen Gesetz zur Verhinderung eines Gasengpasses im Winter 2023/2024, hiess es damals. Geplant war, dass die Bestimmungen ab 1. Juli 2023 gelten.

Am Mittwoch machte der Bundesrat nun einen Rückzieher: Die Vor- und Nachteile einer dringlichen Gesetzesregelung und einer weiteren Verlängerung der bestehenden Verordnung seien gegeneinander abgewogen worden. Im Ergebnis habe sich gezeigt, «dass eine Verlängerung der Verordnung, falls dies aufgrund der Versorgungslage angezeigt ist, effizienter und vorteilhafter ist».

Ende April 2023 wird der Bundesrat nach eigenen Angaben die neuen Anforderungen an das auszuarbeitende ordentliche Gasversorgungsgesetz festlegen. Die Verordnung gilt bis Ende September 2024.

(SDA)

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