Bis vor kurzem hatte die Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere nur ein Wolfspaar identifiziert. Da Wolfspaare durch die Bundesgesetzgebung geschützt sind, waren die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses nicht erfüllt. Inzwischen hätten allerdings Fotos die Anwesenheit von Wolfsjungen gezeigt, die vor kurzem aus ihren Höhlen gekommen seien, teilte die Walliser Staatskanzlei am Donnerstag mit.
Wenn die Anwesenheit eines Rudels bestätigt ist, muss ein Kanton zuerst die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) einholen, bevor er eine Regulierung anordnen kann. Demgegenüber fällt der Abschuss eines einzelnen Wolfs in die Zuständigkeit der Kantone.
Wildhut kann Wölfe bis im März schiessen
Wird der Walliser Antrag auf Regulierung des Wolfsrudels vom Bund genehmigt, kann der zuständige Staatsrat Frédéric Favre (42) den Abschuss anordnen. In diesem Fall hat die Wildhut bis zum 31. März 2022 Zeit, Jungtiere zu erlegen, wobei die Anzahl der geschossenen Tiere nicht höher sein darf, als die Hälfte der in dem betreffenden Jahr geborenen Jungtiere.
Anfang Woche hatte auch der Kanton Waadt beim Bund eine Abschussbewilligung beantragt. Er ist der Meinung, dass nach mehreren bestätigten Angriffen auf Rinder im Waadtländer Jura die Bedingungen für den Abschuss von zwei Jungwölfen aus dem Marchairuz-Rudel erfüllt sind. (SDA)