Darum gehts
- Drei Schweizer aus Syrien in irakische Haft verlegt, EDA informiert
- 5700 IS-Kämpfer in 23 Tagen nach Irak transferiert, einige entkommen
- Schweiz führt keine aktive Rückführung terroristisch motivierter Reisender durch
Drei bisher in Nordost-Syrien festgehaltene Schweizer Staatsangehörige sind in den Irak verlegt worden. Derweil bleiben Familienangehörige, zu denen laut dem Bund auch eine Schweizerin und ihr Kind gehört, in einem Camp in Syrien zurück.
Unter Berücksichtigung der Situation wird den nach Irak verlegten Schweizern im Rahmen des Möglichen konsularischer Schutz gewährt, teilte das eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Dienstag mit.
Insgesamt 5700 Häftlinge transferiert
Derzeit sei auch nicht geplant, die Familienangehörigen von IS-Kämpfern aus den Camps in den Irak zu überführen. Die Verwaltung der verbliebenen Camps soll gemäss einem Abkommen mit der autonomen Kurdenverwaltung an die syrische Übergangsregierung übergehen.
Insgesamt wurden 5700 Gefangene, die für die Terrormiliz IS gekämpft hatten, aus Syrien in eine irakische Haftanstalt verlegt. Der Einsatz der zuständigen US-Streitkräfte dauerte 23 Tage, wobei einige der Gefangenen entkommen konnten.
Spannungen machte Massnahmen nötig
Hintergrund für die Massnahme waren die Spannungen zwischen der neuen Regierung in Damaskus und der von Kurden dominierten Miliz SDF (Syrian Democratic Forces). Der irakische Regierungschef Schia al-Sudani hatte kürzlich die EU-Staaten dazu aufgefordert, ihre Staatsangehörigen unter gefangenen IS-Anhängern zurückzunehmen, und sie vor Gericht zu stellen.
Bisher sei das EDA nicht angefragt worden, die sich im Irak befindenden Schweizer zurückzunehmen. Gestützt auf einen Bundesratsbeschluss führe die Schweiz keine aktive Rückführung von erwachsenen terroristisch motivierten Reisenden durch, teilte das EDA auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.