Darum gehts
- Keine Bundesmittel für Landesausstellung in den 2030er-Jahren
- Neues Gesetz regelt Förderung von Landesausstellungen durch den Bund
- Expo.02 kostete den Bund eine Milliarde Franken
Eine allfällige Landesausstellung in den 2030er-Jahren soll kein Geld vom Bund erhalten. Den Entscheid begründete der Bundesrat mit dem starken Druck auf die Bundesfinanzen.
Die Finanzierung einer Landesausstellung würde im Widerspruch zur Notwendigkeit einer ausgabenseitigen Konsolidierung der Bundesfinanzen stehen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Die letzte Landesausstellung, die Expo.02, habe den Bund eine Milliarde Franken gekostet.
Neues Bundesgesetz zur Förderung
Der Haushalt solle ab 2027 entlastet werden. Zudem drohten zahlreiche Mehrbelastungen. Deshalb sei in den kommenden Jahren mit Abstrichen bei der Aufgabenerfüllung durch den Bund zu rechnen.
Gleichzeitig mit diesem Beschluss eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG), wie er weiter mitteilte. Das neue Gesetz lege die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine allfällige Förderung von Landesausstellungen durch den Bund fest.
Laut Communiqué dürfte für die Planung und Durchführung einer Landesausstellung eine Projektträgerschaft in der Regel auf die Unterstützung der öffentlichen Hand angewiesen sein. Das neue Gesetz regle die Prüfung und Auswahl von Projektgesuchen sowie die mögliche Bundesförderung.