Diskussionsverbot über Zuwanderung
EU-Mitglieder dürfen nicht mit der Schweiz reden!

Dem Bundesrat stehen harte Verhandlungen mit der EU bevor. Ein Ende der Personenfreizügigkeit kommt für diese nicht infrage.
Publiziert: 16.12.2014 um 13:20 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 23:01 Uhr
Der Schweiz stehen schwierige Verhandlungen mit Brüssel bevor.
Foto: Keystone

Der 9. Februar 2014 bedeutet einen Bruch für die Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union. Das Ja zur Masseineinwanderungs-Initiative der SVP dürfte noch für gehörig Kopfzerbrechen sorgen.

Heute werden die Europaminister der 28 Mitgliedstaaten laut NZZ einen Bericht verabschieden, der wenig Gutes für die anstehenden Verhandlungen mit der Schweiz verheisst.

Das Dokument hält fest: Über die Personenfreizügigkeit verhandelt die EU nicht.

Dies ist das Fazit, das der Schweizer Botschafter in Brüssel, Roberto Balzaretti, aus Gesprächen mit Vertretern der verschiedenen Staat zieht.Balzaretti spricht von einem regelrechten «Diskussionsverbot» in Brüssel.

Keine Kündigung durch die Hintertür

Damit wird deutlich, wie gefährlich die Masseneinwanderungs-Initiative für die bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU ist. Die Vorlage könnte nicht nur die Personenfreizügigkeit beenden, sondern, quasi durch die Hintertür, das gesamte Vertragswerk aushebeln.

Diese versteckte Gefährdung von völkerrechtlichen Verträgen und Verfassungsartikeln, will CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter nicht länger dulden.

In einem Vorstoss verlangt Schneider-Schneiter, dass der Bundesrat ein Verfahren prüfe, wonach ein völkerrechtlicher Vertrag nur dann gekündigt werden darf, wenn dies explizit in der Initiative gefordert würde.

Was will das Volk?

Die Schweiz sei in letzter Zeit vermehrt mit dem Problem konfrontiert, dass angenommene Volksinitiativen die Kündigung völkerrechtlicher Verträge bedingen.

Dabei sei gar nicht klar, ob die Stimmbevölkerung dies überhaupt wolle, begründet Baslerin ihren Vorstoss. (mas)

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