Die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative kommt zu spät
Frist verpasst!

Nur noch bis zum 9. Februar 2017 hat das Parlament Zeit, die Masseneinwanderungs-Initiative umzusetzen. Dies ist nicht mehr möglich: Weil die Botschaft nicht für die Sondersession traktandiert ist und ein Referendum wahrscheinlich droht, reicht die Zeit nicht mehr.
Publiziert: 18.03.2016 um 11:37 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 06:05 Uhr
Für SVP-Nationalrat Heinz Brand ist klar: Falls das Gesetz zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative am 9. Februar 2017 noch nicht steht, müsse der Bundesrat bis im Februar eine Verordnung erlassen. Brand: «Wenn er nichts tut, handelt er verfassungswidrig.»
Foto: Peter Gerber
Joël Widmer
Für SVP-Nationalrat Heinz Brand ist klar: Falls das Gesetz zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative am 9. Februar 2017 noch nicht steht, müsse der Bundesrat bis im Februar eine Verordnung erlassen. Brand: «Wenn er nichts tut, handelt er verfassungswidrig.»
Foto: Peter Gerber

Bis zum 9. Februar 2017 hat das Parlament Zeit, die Masseneinwanderungs-Initiative umzusetzen. Da die Vorlage aber nicht auf dem Programm der Sondersession von Ende April steht und ein Referendum höchstwahrscheinlich ist, kann man jetzt schon sagen: Die Frist wird verpasst! 

SVP-Nationalrat Heinz Brand, Präsident der zuständigen Kommission, bestätigt: «Wenn ein Referendum ergriffen wird, ist eine Umsetzung bis 9. Februar 2017 unrealistisch.» Wenn die Kommission die Vorlage bis Ende Mai behandelt habe, sei eine Beratung im Nationalrat in der dritten Woche der Juni-Session theoretisch noch möglich, so Brand. «Wahrscheinlicher ist nach meiner heutigen Beurteilung aber, dass der Nationalrat die Umsetzung im Herbst berät und der Ständerat im Dezember.» Und dann gebe es wohl wegen Differenzen noch eine weitere Runde.

«Wenn er nichts tut, handelt er verfassungswidrig»

Der designierte CVP-Präsident Gerhard Pfister ist noch vorsichtiger: «Realistisch ist, dass das Parlament die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative im Frühjahr 2017 abschliesst und dann eine Volksabstimmung folgt.» Pfister erachtet es in diesem Fall auch nicht als zwingend, dass der Bundesrat auf den 9. Februar – wie es der Verfassungsartikel verlangt – eine Verordnung erlässt. Die Regierung dürfe dann mit der Verordnung bis zur Abstimmung zuwarten. «Gründlichkeit geht hier im Sinne der Rechtsstaatlichkeit vor Schnelligkeit», so Pfister. Es sei besser, drei Monate keine Regelung zu haben, als nach drei Monaten alles wieder zu ändern. 

Anderer Ansicht ist Heinz Brand: Falls das Gesetz noch nicht steht, müsse der Bundesrat bis im Februar eine Verordnung erlassen. «Wenn er nichts tut, handelt er verfassungswidrig.» 

Bei der FDP ist man bezüglich des Fahrplans etwas zuversichtlicher. Laut Nationalrat Kurt Fluri könnten National und Ständerat das Gesetz bis Ende September fertig beraten. Dann reiche es für die Referendums-Abstimmung am 12. Februar. Notabene drei Tage zu spät. «Aber wegen dreier Tage müsste man keine Verordnung erlassen», so Fluri. 

Für Grünen-Fraktionschef Balthasar Glättli zeigt sich: «Die Daumenschraube einer Dreijahresfrist – mit der Idee, das Personenfreizügigkeitsabkommen neu zu verhandeln – war naiv.» Die Parteien müssten sich jetzt zusammenraufen und eine Lösung erarbeiten, welche die bilateralen Verträge nicht gefährde.

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