Die USA wollen die deutsche Antifa-Gruppe «Antifa Ost» als «ausländische Terrororganisation» einstufen. Auch drei weitere Gruppen aus Europa würden künftig darauf geführt, teilte das US-Aussenministerium in Washington mit.
Die Vereinigung «Antifa-Ost» habe zwischen 2018 und 2023 «zahlreiche Angriffe gegen Personen, die sie als ‹Faschisten› oder Teil der ‹rechten Szene› in Deutschland ansieht» verübt, hiess es in der Erklärung. Der Gruppe werde ausserdem vorgeworfen, «Mitte Februar 2023 eine Reihe von Angriffen in Budapest verübt zu haben». Die anderen Gruppen agierten den Angaben zufolge vor allem in Italien und Griechenland.
Rechtliche Grundlage unklar
Auf der US-Terrorliste stehen auch Gruppen wie die islamistische Hamas, Al-Kaida und die Schiitenmiliz Hisbollah. Die Einstufung in den USA sorgt dafür, dass Mitglieder keine Einreiseerlaubnis mehr in das Land bekommen, mögliche Wertanlagen eingefroren werden und Geschäftsbeziehungen zu ihnen unter Strafe stehen.
Im September hatte Trump auch Antifa-Strukturen in den USA zu Terrororganisationen erklärt – ein Schritt, dessen rechtliche Grundlage unklar war, da diese Einstufungen in den USA eigentlich nur für ausländische Organisationen gelte. Nach Einschätzung gemeinnütziger Forschungsinstitute und Bürgerrechtsorganisationen in den USA verfügt die Antifa-Bewegung über keine feste Organisationsstruktur und kommuniziert auch keine klaren Hierarchien. Für Deutschland kommt das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem ähnlichen Schluss.
Anklage gegen sechs mutmassliche Mitglieder
Kritiker warnen, das Label «Antifa» könne theoretisch auch auf politische Gegner angewendet werden, die innerhalb des rechtlich geschützten Rahmens Trump kritisieren.
In Deutschland hatte die Bundesanwaltschaft im Juli in Düsseldorf Anklage gegen sechs mutmassliche Mitglieder der Gruppe erhoben. Die Karlsruher Behörde wirft ihnen vor, an Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextremisten in Budapest im Februar 2023 beteiligt gewesen zu sein.
Den Beschuldigten werden unter anderem Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung sowie versuchter Mord zur Last gelegt. Sieben weitere Mitglieder sind vor dem Oberlandesgericht Dresden angeklagt, einige von ihnen auch wegen versuchten Mordes.
USA unterscheiden bei Terror-Einstufungen zwischen weltweit agierenden Terroristen
Mit Maja T. steht in Budapest ein weiteres mögliches Mitglied der Gruppe wegen mutmasslicher Körperverletzungen vor Gericht, die ebenfalls bei den Protesten im Februar 2023 geschahen. T. droht eine Verurteilung von bis zu 24 Jahren Haft, der Prozess soll im Januar fortgesetzt werden. T. beklagt schlechte Haftbedingungen und war deshalb im Juni in einem rund 40-tägigen Hungerstreik.
Die USA unterscheiden bei Terror-Einstufungen zwischen weltweit agierenden Terroristen («Specially Designated Global Terrorists», SDGT) und ausländischen Terrororganisationen («Foreign Terrorist Organizations», FTO). Die Unterscheidung spielt eine Rolle bei den damit verbundenen Sanktionen. Zunächst sollen die vier europäischen Gruppen als «SDGTs» eingestuft werden, es ist aber vorgesehen, sie auch als «FTOs» einzustufen. Dies solle ab dem 20. November der Fall sein.