Der oberste Volkswirtschaftsdirektor will Geld vom Bund
Wer zahlt den Inländervorrang?

Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative kostet jährlich 40 Millionen Franken. Geht es nach dem Präsident der Volkswirtschaftsdirektoren, soll der Bund diese Kosten übernehmen.
Publiziert: 22.07.2017 um 11:27 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 21:29 Uhr
Eine von der Entwicklung der Zuwanderung unabhängige Pflicht, Inländer zum Vorstellungsgespräch einzuladen, bedeutet in den Augen des Arbeitgeberverbandes einen grossen bürokratischen Aufwand. (Symbolbild)
Foto: Keystone/GAETAN BALLY

Bundesbern will die Masseneinwanderungsinitiative mit einem Inländervorrang umsetzten. Steigt die Arbeitslosigkeit bei einer Berufsgruppe über 5 Prozent, werden die Arbeitgeber in die Pflicht genommen. Sie müssen dann offene Stellen zuerst den Regionalen Arbeitsvermittlungszentern (RAV) melden, bevor sie die Jobs öffentlich ausschreiben. 

Christoph Brutschin glaubt, dass die RAV mit dem Inländervorrang überfordert sind.
Foto: KEYSTONE

Die Konsequenz: Die RAV hätten mehr Arbeit. Statt aktuell 38'000 Meldungen müssten die Arbeitsvermittlungszentren künftig 218'000 Meldungen bearbeiten. Christoph Brutschin (59, SP), Basler Regierungsrat und Präsident der Volkswirtschaftsdirektoren, hält das für unrealistisch.

Im Interview mit der «Luzerner Zeitung» sagt er: «Mit dem Vorschlag des Bundesrats hätten die RAV von einem Moment auf den anderen fünfmal mehr Stellenmeldungen zu bearbeiten.» Man müsse Schritt für Schritt vorgehen. Denn: «Sonst überfordern wir die RAV.»

Hürde anheben

Brutschin schlägt darum vor, den Schwellenwert zunächst auf 8 Prozent Arbeitslosigkeit festzusetzen. «Dies gibt den RAV mehr Zeit, um sich anzupassen. Das ist nötig, denn die Arbeitsämter müssen 270 zusätzliche Personalberater anstellen, um die Mehrarbeit zu erledigen», sagt er der Zeitung. 

Die Mehrkosten werden auf 40 Millionen Franken geschätzt. Brutschin glaubt, dass die Zahl «am unteren Ende der Schätzung» liegt. Das Problem sieht er anderswo. Nämlich bei der Frage, wer die Mehrkosten bezahlen soll. «Wir sind im Unterschied zum Bundesrat klar der Meinung, dass der Bund diese Kosten übernehmen soll. Er ist Besteller dieser Leistungen, also muss er auch dafür bezahlen.»

Für nutzlos hält der Präsident der Volkswirtschaftsdirektoren den Inländervorrang nicht. «Wenn die Regeln in den RAV sauber umgesetzt werden, bin ich relativ optimistisch. Gerade für Erwerbslose, die kein gutes Netzwerk haben, könnte ein kleiner zeitlicher Vorsprung nützlich sein.» (bam)

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