1. Adrian Lobsiger ist promovierter Jurist und steht schon seit 1992 im Dienst des Bundes. Zunächst war er für das Bundesamt für Justiz im Bereich des Internationalen Privatrechts tätig. 1995 wechselte er zur Bundespolizeibehörde fedpol. Dort war der 56-Jährigen, der Mitglied bei der FDP ist, zuletzt stellvertretender Direktor des Bundesamtes.
2. Lobsiger erhielt 139 von 198 gültigen Stimmen. 54 Parlamentsmitglieder stimmten gegen ihn, 5 legten den Wahlzettel leer ein. Das ist ein komfortables Resultat. Im Vorfeld hatten linke und rechte Parlamentarier Stimmung gegen ihn gemacht. Vorwurf: Als Mitarbeiter der obersten Polizeibehörde im Land werde er den Datenschutz allzu stark im Interesse der Behörden auslegen. Zumal gerade Strafverfolger ein Interesse an der Speicherung von möglichst vielen Daten hätten. Andere wiederum forderten einen Kandidaten mit mehr Wirschaftsnähe, also aus einem Unternehmen das sich auf das Speichern von Daten spezialisiert hat.
3. Der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) wird für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Administrativ ist er der Bundeskanzlei angeschlossen, doch übt der EDÖB seine Funktion unabhängig und ohne Weisung einer Behörde aus. Gleichzeitig wird Lobsiger auch dafür verantwortlich sein, zu entscheiden, ob Medien und Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten der Bundesverwaltung erhalten.
4. Als er Lobsiger zur Wahl vorschlug, verwies der Bundesrat auf dessen Erfahrung mit Datenschutzfragen. Lobsiger hatte als Chef des Dienstes für Recht und Datenschutz verantwortet, wie Personendaten in den Informationssystemen des Bundesamtes gerade auch im Verkehr mit in- und ausländischen Behörden rechtskonform bearbeitet wurden. Lobsiger setzte sich aber auch wissenschaftlich mit den öffentlich-rechtlichen Aspekten des Datenschutzes auseinander.
5. Auch in seiner Funktion als stellvertretender Amtsdirektor hat Lobsiger wissenschaftlich publiziert. So ist er Mitautor bei wichtigen und zum Teil renommierten Schweizer Rechtswerken: So etwa «Sicherheits- und Ordnungsrecht des Bundes», «Strafrecht II» oder «La criminalité financière = Finanzkriminalität = Financial Crime».
6. Neben seinem Job bei Bundesamt für Polizei wirkte Lobsiger von 2001 bis 2005 an der Hochschule Luzern. Er war dort Gründer und Leiter des Nachdiplomstudienganges zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sowie des Kompetenzzentrums Forensik und Wirtschaftskriminalistik. Den Studiengang hat unter anderem auch die zukünftige FDP-Chefin Petra Gössi absolviert.
7. Adrian Lobsiger ist verheiratet und Vater von zwei erwachsenen Töchtern. Er ersetzt Hanspeter Thür, der das Amt 14 Jahre ausübte. Zuvor wirkte Odilo Guntern als erster Datenschützer der Schweiz.