Wieder einmal ging bei Verteidigungsminister Guy Parmelin der Schuss nach hinten los. Wieder einmal aus Übereifer. Da kommt der abtretende Armeechef mit belastendem Material über den obersten Militärarzt zu ihm, und Parmelin weiss nichts Besseres, als gleich Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft zu erstatten und den Beschuldigten freizustellen.
Jetzt, zehn Monate später, ist amtlich bestätigt: Die Vorwürfe waren überzogen. Alles, was bleibt: Oberfeldarzt Andreas Stettbacher hat das Spesenreglement nicht ernst genommen. Das ist kein Kavaliersdelikt, es geht immerhin um Steuergelder.
Fahrlässiger Verteidigungsminister
Doch gleich den Zweihänder auszupacken, war von Parmelin mehr als nur unverhältnismässig. Dass so gravierende Anschuldigungen nicht erst intern gut abgeklärt werden und stattdessen ein Familienvater öffentlich blossgestellt wird, ist schlicht fahrlässig.
Parmelin sagt zu seiner Verteidigung, er müsse sich halt «auf die Fachmeinung der juristischen Experten des Departements verlassen können». Wie der Fall Stettbacher zeigt, kann er das nicht.
Vielmehr bleibt der Verdacht, dass in der Armee intrigiert wird, was das Zeug hält. Und der Verteidigungsminister sich dafür einspannen lässt, um dann auch noch mit Kanonen auf Spatzen schiessen zu lassen.
Wer nicht mit Waffen umgehen kann, soll die Finger davon lassen. Das lernt jedes Kind. Dass ausgerechnet der oberste Herr über den Schweizer Rüstungspark diese Regel nicht kennt, beunruhigt dann doch.