Versammlungen ab 15 Personen in Zürich nicht mehr toleriert
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Stapo Zürich greift durch:Versammlungen ab 15 Personen in Zürich nicht mehr toleriert

Das bedeutet das Verbot privater Veranstaltungen
Darf man jetzt niemanden mehr treffen?

Seit Anfang Woche sind öffentliche wie auch private Veranstaltungen komplett verboten. BLICK erklärt, was gilt.
Publiziert: 19.03.2020 um 07:07 Uhr
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Aktualisiert: 19.03.2020 um 16:29 Uhr
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In den Lauben von Bern sind nur sehr wenige Menschen anzutreffen.
Foto: Keystone

Das Veranstaltungsverbot des Bundesrats sorgt für Verunsicherung. Darf ich noch eine Geburtstagsfeier veranstalten? Darf ich meine Kollegen für eine wichtige Sitzung treffen? Dürfen meine Kinder draussen mit anderen spielen?

In der Corona-Verordnung der Regierung steht, dass alle öffentlichen wie auch privaten Veranstaltungen verboten sind. Konkreter ist die Verordnung nicht. Was genau unter einer privaten Veranstaltung verstanden wird, ist nicht definiert. Der Bundesrat nennt auch keine Zahl, ab wie vielen Personen Treffen untersagt sind.

Appell an Eigenverantwortung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat allerdings klargemacht, dass wegen eines gemeinsamen Znachts mit Nachbarn nicht gleich die Polizei anrückt – sofern sie denn davon überhaupt Wind bekommen würde. Das Veranstaltungs- ist kein generelles Versammlungs- und auch kein Ausgehverbot. «Private Essen im kleinen Kreis fallen nicht unter das Verbot», hält das BAG fest. Allerdings betont es auch: In der aktuellen kritischen Situation solle man alle sozialen Kontakte soweit möglich reduzieren. «Wir appellieren an Ihre Verantwortung: Vermeiden Sie alle sozialen Aktivitäten, die nicht zwingend notwendig sind.»

Es macht ausserdem nur wenig Sinn, eine genaue Obergrenze von Personen festzulegen, die sich noch treffen dürfen. Denn viel entscheidender als die Anzahl Menschen bei einem Zusammenkommen sind dessen Umstände – also wo und wie das Treffen stattfindet. In einem sehr kleinen Raum kann bereits ein Treffen zu viert problematisch sein, draussen ist das kaum ein Problem, sofern genügend Abstand gehalten wird.

Polizeien wollen Richtgrösse festlegen

Weil besonders bei Eltern die Unsicherheit gross ist, hat das BAG bei Kindern trotzdem einen Richtwert festgelegt. Treffen von Gruppen mit fünf Kindern seien möglich, heisst es.

Auf keine einheitliche Richtgrösse haben sich die Polizeien verständigt. Viele Bürgerinnen und Bürger halten sich noch immer nicht an die Vorschrift des Bundesrats. Polizeipatrouillen haben in den vergangenen Tagen immer wieder Personen ermahnt und Menschenansammlungen aufgelöst.

Man habe über den Umgang mit Personengruppen diskutiert, teilt die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten auf Anfrage von BLICK mit. «Die Entscheidung, wie die Umsetzung der Bundesvorgaben zielorientiert erfolgt beziehungsweise wie die Bevölkerung am besten auf die Massnahmen hingewiesen und auch sensibilisiert wird, bleibt aber Sache der kantonalen und kommunalen Stellen.»

Zürich verbietet Partys mit mehr als 8 Personen

Eine eigene Interpretation der Corona-Verordnung hat man im Kanton Zürich. Stadt- und Kantonspolizei haben festgelegt, dass sie einschreitet, sobald eine Personenansammlung grösser als etwa 15 Personen ist. Nicht unter die Bestimmung fallen würden kleine private Veranstaltungen «wie zum Beispiel ein Geburtstagsessen oder ein Fondueabend», wobei hier eine Höchstzahl von acht Personen gilt.

Wer sich nicht an das Veranstaltungsverbot hält, kann angezeigt werden. Es drohen happige Strafen: eine Geldbusse oder im allerschlimmsten Fall sogar bis zu drei Jahre Gefängnis. (lha)

Was geht noch, was nicht? Hier finden Sie Antworten auf zahlreiche Fragen zum Corona-Notstand.

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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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