Darf man das?
Postfinance speichert Stimmabdrücke

Postfinance hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen eine Verfügung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten eingelegt. Die Verfügung fordert die Löschung aller Stimmabdrücke bis Oktober und eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden.
Publiziert: 11:42 Uhr
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Aktualisiert: 12:36 Uhr
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Postfinance reicht gegen die Verfügung des eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Beschwerde ein.
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Darum gehts

  • Postfinance legt Beschwerde gegen Verfügung des Edöb ein
  • Ein neues Verfahren mit gesprochenem «Ja» ist geplant
  • Löschung aller Stimmabdrücke bis 1. Oktober gefordert
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Postfinance hat beim Bundesverwaltungsgericht gegen eine Verfügung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Beschwerde eingelegt. Die Verfügung verlangt, dass Postfinance bis zum 1. Oktober alle bestehenden Stimmabdrücke löscht.

Zudem soll eine ausdrückliche Einwilligung der Kundinnen durch ein gesprochenes «Ja» einführt werden, so der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb). Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts stehe noch aus, teilte Postfinance am Donnerstag mit.

Neues Verfahren bereits geplant

Mit der unabhängig von der Verfügung des Edöb geplanten Umstellung erfülle Postfinance die Forderung des Edöb. Das Vorgehen des Edöb sei nicht darum nachvollziehbar. Man bedauere, dass es nicht zu einem Dialog gekommen sei.

Der Edöb hatte eine Sachverhaltsabklärung zur Stimmerkennung durchgeführt und diese mit der Verfügung am 16. Mai abgeschlossen. Stimmabdrücke seien biometrische Daten, hiess es in der Mitteilung des Datenschutzbeauftragten. Wenn sie eine Person eindeutig identifizierten, «gelten sie nach Datenschutzgesetz als besonders schützenswerte Personendaten».

Stimmerkennungsverfahren böten zwar Vorteilen. «Sie bergen aber vor dem Hintergrund des zunehmenden technologischen Fortschritts auch Risiken hinsichtlich der Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte», so der Edöb. Die Stimme sei ein eng und dauerhaft mit einer Person verbundenes Merkmal und stelle einen einzigartigen Aspekt der Persönlichkeit dar.

Verstoss gegen Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Die Untersuchung habe ergeben, dass die Bearbeitung von biometrischen Daten zu Authentifizierungszwecke durch die Postfinance gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstosse. Zudem würden die Stimmabdrücke ohne die aktive Abgabe einer Willenserklärung von Kundinnen und Kunden erstellt. Der Edöb erachte dieses Vorgehen als datenschutzrechtswidrig.

Postfinance schrieb, ein Grossteil der Kundinnen schätze die Einfachheit der Identitätsüberprüfung. Der Stimmabdruck werde nicht erzeugt, wenn der Kunde diesen nicht wünsche. Er könne ausserhalb des Postfinance-Systems nicht verwendet werden und sei gegen Missbrauch geschützt.

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