Die Masseneinwanderungsinitiative sorgt weiterhin für politische Betriebsamkeit. Ein Komitee will mit einer Volksinitiative die Zuwanderung einschränken, sobald die Erwerbslosigkeit 3,5 Prozent übersteigt. Die Personenfreizügigkeit soll gekündigt werden.
Das überparteiliche Initiativkomitee des Vereins «VisionSwiss für unsere Kinder» hat am 14. Februar die eidgenössische Volksinitiative «Zuerst Arbeit für Inländer» bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung eingereicht, wie der Verein in einer Mitteilung vom späten Montagabend schreibt.
Ohne Absprache mit SVP
Treibende Kraft hinter dem Begehren ist Vereinspräsident und Vizepräsident der SVP Beromünster, Richard Koller. Das Komitee besteht aus national unbekannten Personen aus dem Raum Luzern und Aargau, ist überparteilich zusammengesetzt und parteiungebunden.
Koller erklärte auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA, er handle ohne Absprache mit der SVP und der Aktion für eine neutrale und unabhängige Schweiz (Auns), die ebenfalls daran sind, eine Initiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit auszuarbeiten. Er hoffe aber auf Unterstützung aus diesen Kreisen.
Guillotine-Initiative
Koller hat die Initiative als Reaktion auf die ungenügende Umsetzung der Zuwanderungsinitiative (MEI) im Parlament lanicert. «Unsere Initiative soll als Guillotine wirken, wenn die Politik ihre Aufgaben nicht macht», sagt er.
Damit geht die Initiative weiter als die MEI. Konkret fordert sie, dass die Schweiz die Zuwanderung einschränkt, sobald die Erwerbslosigkeit in der Schweiz laut der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) 3,5 Prozent übersteigt. Zudem dürften keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen den Verfassungsartikel verstossen, heisst es im Initiativtext.
Ausnahmen für Topverdiener
Keine Beschränkung soll es für Zuwanderer geben, wenn sie an ihrem Arbeitsplatz mehr als das Doppelte des Durchschnittseinkommens verdienen. Ausgenommen sind auch Personen, die hierzulande das letzte Schuljahr, eine berufliche Grundbildung oder das Studium abgeschlossen oder Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Liegt die Arbeitslosigkeit für einen anerkannten Berufs- und Hochschulabschluss gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft unter einem Prozent, kann der Bundesrat ein Kontingent für Arbeitsbewilligungen für Ausländer mit diesem Abschluss festlegen.
In den Übergangsbestimmungen verlangt die Initiative, die Personenfreizügigkeit drei Monate nach Inkrafttreten des Verfassungsartikels zu kündigen, sofern das Abkommen nicht entsprechend angepasst oder gekündigt wurde. (SDA/sf)