Im geltenden Covid-19-Gesetz ist bereits heute geregelt, dass die Kantone Vorkehrungen treffen müssen, um künftige Auslastungsspitzen bewältigen zu können. Sie müssen die dazu nötigen Vorhalteleistungen selbst finanzieren.
Bis heute ist wenig passiert, wie die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) am Freitag in einer Mitteilung der Parlamentsdienste schreibt. Sie konstatiere, dass nur in wenigen Kantonen Kapazitätserhöhungen vorgesehen seien.
Einstimmig beschloss sie deshalb, der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) in einem Schreiben ihre Besorgnis zum Ausdruck zu bringen. In den Augen der SGK-N werden die rechtlichen Vorgaben nach aktuellem Stand nicht erfüllt.
Sollte die Situation bis im Herbst unverändert bleiben, will die Nationalratskommission nach eigenen Angaben nicht zögern, präzise Ziele zum Ausbau der Spitalkapazitäten im Covid-Gesetz zu verankern. Säumige Kantone müssten dann den Kapazitätsausbau der anderen Kantone finanzieren.
Die GDK ihrerseits gab am Freitag nach ihrer Jahrestagung in Genf bekannt, dass die Kantone Vorbereitungen für eine mögliche erneute Zuspitzung der Corona-Lage getroffen hätten. So hätten die Kantone etwa beschlossen, «die Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten, eine breite Testkapazität sowie einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen sicherzustellen».
Die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren plädierten zudem dafür, dass Bund und Kantone ihre bisherige Arbeitsteilung bei einer erneuten Zunahme der Virusaktivität «nicht über den Haufen werfen» und damit auf die «eingespielten Abläufe und Zuständigkeiten sowie erworbene Kompetenzen» setzten.
(SDA)