Seit letzter Woche gilt: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern sind bis zum 15. März verboten. So will der Bundesrat die Ausbreitung des Coronavirus' verzögern. Kleinere Events aber dürfen stattfinden – was zu einem regelrechten Flickenteppich geführt hat, auf dem der Kantönligeist fröhliche Urständ feierte. Und den Volkszorn auf sich zog: Wieso gilt in Basel-Stadt eine Bewilligungspflicht ab 200 Personen, in Glarus aber nicht?
Am Mittwochabend haben sich Bund und Kantone daher auf neue Leitlinien für Veranstaltungen geeinigt. Unter anderem wurde diskutiert, dass Veranstaltungen ab 150 Personen eine Risikoabwägung brauchen sollen. Für die Zahl 150 sind nicht nur die Teilnehmer massgeblich, dazu gezählt wird auch das eingesetzte Personal. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Bewilligungspflicht. Denn jeder Kanton kann Events unter 1000 Teilnehmern weiterhin so regeln, wie er will. Ein Merkblatt der kantonalen Gesundheitsdirektoren zeigt nun auf, was das für Organisatoren und Besucher heisst.
Beizen sind vorerst nicht betroffen
Grundsätzlich bleiben Veranstaltungen unter 1000 Personen möglich. Allerdings müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht.
Aber was ist eine Veranstaltung? Gemäss GDK ist es ein zeitlich begrenztes, in einem definiertem Raum oder Perimeter stattfindendes Ereignis, an dem mehrere Personen teilnehmen. Und es gibt einen Organisator des Anlasses.
- Als Beispiele nennt das Merkblatt: Konzerte, Kongresse, Theater, Kinos, Zirkus, Partys/Discos, Sportveranstaltungen, Gottesdienste, Fasnacht, Demonstrationen, Quartier-/Dorffeste, Jahrmärkte, Firmenjubiläen, Generalversammlungen, Tage der offenen Tür.
- Nicht darunterfallen: normaler Schul- und Ausbildungsbetrieb, Arbeitsplatz, Bahnhöfe, öffentlicher Verkehr, Seilbahnen, Thermalbäder, Einkaufszentren, Restaurants, normaler Barbetrieb, Gemüsemärkte, normaler Museumsbetrieb, Training Sportvereine, privater Fondueabend.
Wer krank ist, soll wieder gehen
Veranstaltungen unter 1000 Personen können durchgeführt werden, wenn folgende Rahmenbedingungen beachtet werden:
- Besonders gefährdeten Personen (Personen ab 65 Jahren und Personen mit Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen oder Krebs) soll empfohlen werden, an der Veranstaltung nicht teilzunehmen.
- An der Veranstaltung soll eine aktive Information über allgemeine Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene erfolgen (etwa über das Aufhängen der offiziellen BAG-Flyer).
- Personen, die krank sind oder sich krank fühlen, sollen aufgefordert werden, die Veranstaltung nicht zu besuchen oder zu verlassen.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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