Clubs und Bars freuts
In St. Gallen gibts wieder Bier im Stehen

Mit St. Gallen verzichtet ein weiterer Kanton auf strengere Corona-Massnahmen bei freiwilliger 2G-Regel in Restaurants, Bars und Clubs. Nur Basel-Stadt bleibt dabei.
Publiziert: 07.12.2021 um 19:27 Uhr
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Aktualisiert: 07.12.2021 um 20:13 Uhr
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Die St. Galler Regierung mit Gesundheitsdirektor Bruno Damann hat entschieden, ihre Regeln den national geltenden Massnahmen anzupassen.
Foto: Philippe Rossier

Nach Aargau, Solothurn und Baselland passt auch der Kanton St. Gallen seine Corona-Massnahmen wieder an. Und entschärft sie.

Vergangenen Freitag hat der Bundesrat beschlossen, dass Betreiberinnen und Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben sowie Organisatoren von Veranstaltungen nur noch Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat einlassen (2G) können und im Gegenzug auf die Maskentragpflicht verzichten dürfen. Die neue Regelung gilt seit Montag.

Weil der Kanton St. Gallen kurz zuvor aber strengere kantonale Richtlinien erlassen hatte, galt diese Wahl für St. Galler Betriebe und Veranstalter nicht. Sie konnten zwar freiwillig eine 2G-Regelung beschliessen – Maskenpflicht sowie Sitzpflicht während dem Essen und Trinken galt aber trotzdem.

Neue Regel gilt ab Mittwoch

Die St. Galler Regierung hat die kantonale Verordnung nun aber an die Bundesregelung angepasst. Dies, nachdem erste Clubs bereits ihre vorübergehende Schliessung kommuniziert hatten. Denn insbesondere die Sitzpflicht war für sie verheerend.

Auch in St. Gallen kann man in Innenbereichen von Restaurants, Bars und Clubs nun die Maske ausziehen, wenn nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Und es ist erlaubt, Bier, Drink oder Wasser im Stehen zu trinken. Es steht den Betrieben aber frei, trotzdem an der Maskentragpflicht festzuhalten. Die angepasste Regelung gilt ab Mittwoch.

Die Clubs freuen sich über 2G
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Nach Entscheid des Bundesrats:Die Clubs freuen sich über 2G

Basel-Stadt bleibt dabei

Der Aargau hatte eine Anpassung bereits am Freitag beschlossen, Solothurn folgte gestern. Der Kanton Basel-Land, in dem ebenfalls Masken- und Sitzpflicht gilt – ob 2G oder nicht –, zog am Dienstagvormittag nach.

Basel-Stadt hingegen hält an seiner Regelung fest. Die vom Bundesrat in diesem Bereich erlassenen milderen Massnahmen würden «vor dem Hintergrund einer bedenklichen epidemiologischen Entwicklung nicht ausreichen» und würden deshalb nicht übernommen, teilte die Basler Regierung am Dienstag mit. Es bleibt also bei Masken- und Sitzpflicht, auch wenn nur Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten.

Es sei absehbar, dass der Bundesratsentscheid nur einen Zwischenschritt zu konsequenteren Massnahmen darstellen werde. Die Basler Regierung schlägt vor, dass der Bund beim nächsten Massnahmenpaket in gewisse Bereichen eine 2G-Pflicht inklusive Maskentragpflicht einführt.

Die Regierung räumt ein, dass die Regeln besonders für Clubs und Bars «einschneidend» sei. Die Exekutive will deshalb besonders betroffene Betriebe finanziell unter die Arme greifen und ein neues Unterstützungsprogramm erarbeiten. (SDA/lha)

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