Bundesrat will mehr Sicherheit
Kinder sollen auf dem Trottoir Velo fahren dürfen

Kinder bis zum zwölften Lebensjahr sollen das Trottoir mit dem Velo benützen dürfen. Dieser Vorschlag sorgt für heftige Kritik.
Publiziert: 04.01.2020 um 10:40 Uhr
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Sie schlägt deshalb vor, dass Kinder bis zum zwölften Lebensjahr auf dem Trottoir Velo fahren dürfen.
Foto: Keystone

Der Bund will noch im laufenden Jahr die umstrittene Velo-Fahrerlaubnis für Kinder auf Trottoirs erteilten. Damit soll die Sicherheit der unerfahrensten Verkehrsteilnehmer verbessert werden.

Wie Tamedia-Zeitungen unter Berufung auf einen Sprecher des Bundesamts für Strassen (Astra) berichten, soll der Systemwechsel «aller Voraussicht nach» noch im laufenden Jahr umgesetzt werden. Ein Entscheid des Bundesrats liegt noch nicht vor. Der Regimewechsel kann von der Landesregierung per Verordnung veranlasst werden. Nach den bisherigen Plänen des Bundesrates soll die neue Regel für Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren gelten.

Heute nur Spielzeugvelos erlaubt

Heute dürfen Kinder nur mit fahrzeugähnlichen Geräten wie Kinderrädern oder Spielzeugvelos das Trottoir befahren. Mit richtigen Fahrrädern dürfen sie nur dann auf dem Bürgersteig fahren, wenn dieser zur Schulwegsicherung explizit freigegeben und so signalisiert ist.

In der vor knapp einem Jahr zu Ende gegangenen Vernehmlassung gab es an der geplanten Massnahme Kritik der Fussgänger-Lobbyorganisationen. Velos auf Trottoirs gefährdeten Fussgänger und namentlich jüngere Kinder, erklärte etwa Fussverkehr Schweiz.

Rechtsabbiegen bei Rotlicht

Der Verein befürchtete, dass die Erlaubnis für Primarschüler dazu führe, dass auch Erwachsene auf Trottoirs fahren – ohne das Bewusstsein, dass dies verboten sei. Bei den Bundesratsparteien hingegen stiess die Massnahme auf grundsätzlich positives Echo, ebenso bei Pro Velo.

Das Verkehrsdepartement von Bundesrätin Simonetta Sommaruga (SP) plant neben der Velo-Fahrerlaubnis in einem Paket eine ganze Reihe weiterer Massnahmen für einen besseren Verkehrsfluss und mehr Sicherheit. Dazu zählen etwa stellenweise das Rechtsabbiegen bei Rotlicht für Velofahrer, das erlaubte Rechtsvorbeifahren für Fahrzeuge auf Autobahnen sowie die Pflicht für Rettungsgassen nach Unfällen. (SDA)

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