Konsumentinnen und Konsumenten von E-Zigaretten sollen künftig eine Tabaksteuer zahlen müssen. Die Landesregierung hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Tabakbesteuerung auf den Weg gebracht. Sie schlägt aber vor, Flüssigkeiten, die in elektronischen Zigaretten konsumiert werden, tiefer zu besteuern.
Flüssigkeiten werden besteuert
Aus Sicht des Bundesrats soll die Steuer der geringeren Schädlichkeit von E-Zigaretten Rechnung tragen und entsprechend geringer ausfallen als bei klassischen Tabakzigaretten. Die Regierung folgt damit einem Auftrag des Parlaments aus dem Jahr 2021. Damals hatte dieses den Bundesrat beauftragt, rechtliche Grundlagen für die Besteuerung von E-Zigaretten auszuarbeiten.
Bei wiederverwendbaren E-Zigaretten sollen nur die nikotinhaltigen Flüssigkeiten der Tabaksteuer unterliegen. Die Steuer soll hier 20 Rappen pro Milliliter Flüssigkeit betragen.
Mehrfachzigi erhält den Vorzug
Höher soll die Besteuerung bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch ausfallen: Die Regierung sieht 1 Franken pro Milliliter Flüssigkeit vor – unabhängig davon, ob diese Nikotin enthält oder nicht.
Die Steuersätze bei wiederverwendbaren E-Zigaretten seien bewusst tief angelegt, schreibt der Bundesrat. So sollen aufhörwillige Raucherinnen und Raucher möglichst nicht davon abgehalten werden, die E-Zigarette als Ausstiegsmittel zu verwenden. Demgegenüber soll die höhere Besteuerung von Einweg-E-Zigaretten insbesondere beim Jugendschutz ihre Wirkung zeigen.
Einfache Regelung
Laut Medienmitteilung lassen sich mit der nun vorgeschlagene Art der Besteuerung E-Zigaretten trotz ihrer grossen Produktvielfalt mit Kartuschen und Nachfüllflüssigkeiten relativ einfach besteuern. Der Bundesrat rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 13,8 Millionen Franken, die zweckgebunden in die AHV und die IV fliessen. (pt)