Bundesrat schickt Minenräumer
Schweizer Armee hilft in Tunesien

Der Bundesrat hat die Entsendung von zwei unbewaffneten Schweizer Armeeangehörigen für die UNO-Unterstützungsmission in Libyen genehmigt. Der Einsatz erfolgt im Rahmen des Friedensförderungsdienstes; Einsatzort ist ausschliesslich Tunesien. Die beiden helfen bei der Minenräumung.
Publiziert: 03.03.2017 um 12:20 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 20:50 Uhr
Spezialisten der Schweizer Armee im Einsatz.
Foto: Schweizer Armee

Minen, Blindgänger, ungesicherte Munition: Wegen der Kämpfe in Libyen seien grosse Teile des Territoriums verseucht, schreibt das VBS in einer Mitteilung. Darum unternehme die UNO «Vorarbeiten», obschon die Sicherheitslage vor Ort keine UN-Präsenz erlaube.

Das Mandat der UNO-Unterstützungsmission in Libyen beinhaltet Sicherstellung des Übergangs zur Demokratie, Förderung der Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Menschenrechte, Kontrolle von ungesicherten Waffen und dazugehörigem Material sowie Förderung der guten Regierungsführung.

Besonders die Beschaffung und Verarbeitung von Informationen und Daten sei derzeit wichtig. So hat die UNO die Schweiz eingeladen, Spezialisten im Bereich Informationsmanagement zur Verfügung zu stellen, die beim Aufbau der entsprechenden Systeme in Tunesien eingesetzt werden sollen.

«Die Stabilisierung von Libyen liegt im aussen- und sicherheitspolitischen Interesse der Schweiz. Der Bundesrat begrüsst daher ein angemessenes Engagement im Rahmen der militärischen Friedensförderung», so das VBS.

Einsatz darf nicht mehr wie zwei Jahre dauern

Mit der personellen Unterstützung durch Schweizer Armeeangehörige werde es der UNO möglich sein, den Einsatz der benutzten Datenbank zu optimieren und lokale Mitarbeiter auszubilden, damit die vorhandenen und neu gewonnenen Datenmengen analysiert und zugeordnet werden können. «Vor diesem Hintergrund werden die Räumungsaktivitäten, die nach der Rückkehr nach Libyen in Angriff genommen werden, präziser geplant und priorisiert werden können», heisst es weiter. Der Bundesrat betont: «Der Einsatz erfolgt somit ganz im Sinne des Konzeptes der «Hilfe zur Selbsthilfe»».

Nun habe der Bundesrat das VBS ermächtigt, die UNO-Unterstützungsmission in Libyen mit maximal zwei Armeeangehörigen zu unterstützen. Mit zwei Einschränkungen: Der Einsatz sei auf auf Tunesien beschränkt und darf nicht mehr wie zwei Jahre dauern.

 

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