Bundesrat präsentiert
So sollen Arbeitsbedingungen in der Pflege besser werden

Der Bundesrat plant ein neues Gesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Ziel ist es, ausgebildete Pflegefachleute im Beruf zu halten und ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu fördern. Was das konkret heisst.
Publiziert: 11:29 Uhr
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Aktualisiert: 14:44 Uhr
Weniger Höchstarbeitszeit und besser vorhersehbare Dienste: Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern und mehr Pflegefachleute im Beruf behalten. (Themenbild)
Foto: GAETAN BALLY
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Eine kürzere Höchstarbeitszeit pro Woche, besser vorhersehbare Dienste und Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge: Über Vorschriften, mit denen der Bundesrat die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern will, kann nun das Parlament entscheiden.

Geplant ist ein neues Gesetz, das mit Regelungen in zehn Bereichen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern soll. Das soll in erster Linie verhindern, dass ausgebildete Pflegefachleute den Beruf frühzeitig verlassen. Am Mittwoch verabschiedete die Landesregierung die Botschaft ans Parlament.

Mehr Entwicklungsmöglichkeiten bieten

Zudem schlägt der Bundesrat Anpassungen im Gesundheitsberufegesetz vor. Sie sollen die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für Pflegefachpersonen verbessern, mit der Definition des Berufs der Pflegeexpertin respektive Pflegeexperten in Advanced Practice Nursing, kurz APN.

Die Vorlage ist die zweite Etappe der Umsetzung der im November 2021 an der Urne angenommenen Pflege-Initiative. Die erste Etappe der Umsetzung, die Förderung der Ausbildung von Pflegefachleuten, ist seit Mitte 2024 in Kraft.

Arbeitnehmer sind nicht zufrieden

Nicht zufrieden mit den bundesrätlichen Vorschlägen zeigte sich die Arbeitnehmerseite. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), Travail.Suisse, der Berufsverband des Pflegefachpersonals (SBK), der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) sowie die Gewerkschaften Unia, Syna und SCIV kritisierten, dass die Umsetzung komplett in den Händen des Bundesrats bleibe, «der dafür keinen einzigen zusätzlichen Franken vorsieht».

Eine kostenneutrale Umsetzung des neuen Gesetzes wäre für das bestehende Personal gar kontraproduktiv, denn eine weitere Verdichtung der Arbeit und mehr Stress wären die Folge. Und der Bundesrat verzichte ausgerechnet in der Kranken- und Langzeitpflege auf jegliche Bestimmungen.

Auch der SP fehlen zusätzliche finanzielle Mittel. Zudem reicht ihr die Pflicht zu Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge nicht. Es brauche klare Vorgaben, die nicht unterschritten werden dürften, schrieb die Partei. Die Grünen reagierten mit der Bemerkung, die Vorlage sei «an Knausrigkeit nicht zu überbieten».

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