Bundesrat muss über die Bücher
Heiratsstrafe-Abschaffung auf Eis

Die Vorlage zur Abschaffung der Heiratsstrafe liegt weiterhin auf Eis. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) will die Begründung des Bundesgerichtsurteils zur CVP-Initiative und die Vorschläge des Bundesrats zum weiteren Vorgehen abwarten.
Publiziert: 03.05.2019 um 14:41 Uhr
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Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Volk nochmals über die Abschaffung der Heiratsstrafe abstimmen soll.
Foto: Keystone

Es war ein historischer Entscheid: Das Bundesgericht erklärte die Volksinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe für ungültig. Grund: Die Verwaltung hatte dazu falsche Zahlen geliefert. Nun ist unklar, ob die Abstimmung wiederholt wird und was das für die hängige Vorlage bedeutet.

Denn trotz damaligem Nein zum CVP-Volksbegehren: Die Abschaffung der Heiratsstrafe ist in Bern ein Dauerbrenner und auch ein aktuelles Geschäft des Bundesrates. Diese Woche hätte die Wirtschaftskommission des Ständerates die bundesrätliche Vorlage beraten sollen.

Kommission will zuerst Begründung vom Bundesgericht

Doch diese will gar nichts beraten, bevor der Bundesrat nicht Vorschläge über das weitere Vorgehen präsentiert – und das Bundesgericht die Ungültigmachung des Volksentscheids argumentiert.

Der Bundesrat will eigentlich das gleiche wie die CVP-Initiative – nur der Weg dorthin unterscheidet sich: Künftig sollen die Behörden in einem ersten Schritt die Steuerbelastung der Ehepaare im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung berechnen. In einem zweiten Schritt würden sie diese in Anlehnung an die Besteuerung von Konkubinatspaaren berechnen. Geschuldet wäre der tiefere Betrag.

Wegen der falschen Angaben zur Zahl der betroffenen Paare hatte die WAK die Beratungen dazu schon im Juni 2018 sistiert. (SDA/vfc)

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