Seit dem 1. Oktober 2013 kommen erwachsene Kiffer in leichteren Fällen in der Regel mit einer 100-Franken-Busse anstelle eines teuren Strafverfahrens davon. Mit diesem vereinfachten Verfahren sollten die kantonalen Polizeikorps und Strafverfolgungsbehörden von unnötigem bürokratischen Aufwand entlastet werden.
Heute Morgen stellte die SVP dieses Regime im Bundeshaus in Frage, doch der Nationalrat hält mit 123 zu 51 Stimmen an der aktuellen Regelung fest.
Kiffer-Busse in der Fragestunde
Vom Tisch ist das Thema damit aber nicht. Schon in der Fragestunde vom Montag kommt die Kiffer-Busse wieder aufs Tapet!
Grund dafür ist ein Walliser Fall, bei welchem zwei junge Zürcher zu einer Busse und Verfahrenskosten von je 800 Franken verurteilt wurden. Die beiden Männer wurden mit 6,9 Gramm Marihuana respektive 7,1 Gramm Haschisch von der Zermatter Gemeindepolizei erwischt, wie der «Walliser Bote» kürzlich berichtete.
Bei weniger als 10 Gramm Cannabis sieht das Betäubungsmittelgesetz aber die Möglichkeit der 100-Franken-Ordnungsbusse vor. Warum das im Walliser Fall nicht so gehandhabt wurde, erklärte die Oberwalliser Staatsanwaltschaft gegenüber der Zeitung damit, dass nur die Kantonspolizei zum vereinfachten Verfahren berechtigt sei – nicht jedoch die Gemeindepolizei. Tatsächlich verlangt das Bundesgesetz, dass die Kantone jeweils selber festlegen, welche Polizeiorgane leichte Kiffer-Fälle mit einer Ordnungsbusse erledigen können.
Meyer: «Nicht nur stossend, sondern willkürlich»
SP-Nationalrätin Mattea Meyer (ZH) wundert sich über diese Regelung. «Dies macht die Höhe der Busse abhängig davon, ob man von einem Kantonspolizisten oder von einem Gemeindepolizisten erwischt wird», sagt sie zu BLICK. «Diese ungleiche Rechtsanwendung ist nicht nur stossend, sondern willkürlich – und wohl kaum im Sinne der Gesetzgeber, welche weniger Bürokratie wollten.»
In der Fragestunde will sie nun vom Bundesrat wissen, «wie er die Walliser Praxis beurteilt, die zu einer rechtsungleichen Anwendung des Ordnungsbussenverfahrens führt».
Gut möglich, dass sich dieser damit herausredet, dass die 100-Franken-Busse nur eine Kann-Regelung für die Kantone sei – und kein Muss.
Mit einer solchen Antwort würde sich Meyer aber nicht abspeisen lassen: «Die Ungleichbehandlung in diesem Bereich ist völlig absurd. Je nach Antwort des Bundesrats werde ich eine Motion nachreichen, welche eine schweizweit einheitliche Anwendung fordert, die dann auch für alle Polizeibehörden gilt.»