Jetzt gilt es wieder ernst. Am 19. April sollen die Betreibungsämter ihre Arbeit wieder aufnehmen. Per Notrecht hatte er im März ein Betreibungsverbot verhängt und die Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren um zwei Wochen vorgezogen. Damit soll nach Ostern wieder Schluss sein. Schliesslich ist sich der Bundesrat durchaus bewusst, dass der Fristenstillstand für das Wirtschaftssystem nicht förderlich ist. Denn: Solange keine Betreibungen drohen, sinkt auch der Druck, seine Schulden zu begleichen.
«Es ist zentral, dass der Rechtsstaat weiter funktioniert, auch in der Krise», sagte Keller-Sutter am Donnerstag in Bern vor den Medien. Auch Forderungen sollten wieder durchgesetzt werden können, sonst sinke die Zahlungsmoral. Diese schlechten Erfahrungen habe man schon im Jahr 1914 beim Ausbruch de Ersten Weltkriegs gemacht. Auch damals standen die Fristen still. Die Folge: Es kam zu Liquiditätsengpässen, weil kaum mehr jemand seine Schulden bezahlte.
1914 war ein «Kardinalfehler»
Man sei sich durchaus bewusst gewesen, dass der Fristenstillstand von 1914 ein «Kardinalfehler» gewesen sei, sagt Keller-Sutter. Es sei bei Beginn der Corona-Krise aber die einzig mögliche Massnahme gewesen. Auf diese Weise habe man Zeit gewonnen, um die Betreibungsämter auf die neue Situation vorzubereiten. Nun könne man «zielgerichtetere Massnahmen» eingreifen, um zahlreiche Unternehmen vor coronabedingten Konkursen zu bewahren. Die wirtschaftlichen Schäden der Pandemie sollen so gering wie möglich gehalten werden.
Ein Schuldenerlass ist dabei nicht vorgesehen. Der Bundesrat plant vielmehr, das Kapitalschutz- sowie das Sanierungs- und Stundungsrecht anzupassen. Geprüft wird unter anderem eine vorübergehende Regelung, wonach Unternehmen bei drohender coronabedingter Überschuldung mit der Konkursanmeldung zuwarten können. Heute muss der Verwaltungsrat eine drohende Überschuldung sofort dem Richter melden.
Den Firmen soll Zeit verschafft werden
Das führe in der Regel zum sofortigen Konkurs, weil zu Liquidationswerten bilanziert werden müsse, sagte Keller-Sutter. «Die Unternehmen sollen Zeit haben, sich zu reorganisieren.» Voraussetzung ist, dass das Unternehmen per Ende 2019 eine gesunde Bilanz aufwies und Aussicht besteht, dass die Überschuldung nach der Krise behoben werden kann.
Spielraum sieht der Bundesrat auch bei den Nachlassverfahren. Diese dienen grösseren Unternehmen dazu, Lösungen mit ihren Gläubigern zu finden. Das aufwendige Verfahren soll nun auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten werden. Konkrete Massnahmen nannte Keller-Sutter noch nicht.
Unbürokratische Möglichkeiten schaffen
Für kleinere Unternehmen, die allein wegen der Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, will der Bundesrat zudem eine befristete Stundung einführen. Sie soll ausreichend unbürokratisch gehandhabt werden, dass sie tauglich für ein Massenverfahren ist. Die Massnahme soll auch weniger weit gehen als die ordentliche Nachlassstundung: Prozesse sollen nicht sistiert werden, Lohn- und Unterhaltsforderungen bleiben geschuldet. Um Missbrauch zu verhindern, sollen die gestundeten Forderungen publiziert werden.
Weil er die flächendeckenden Massnahmen nicht weiterführen will, verzichtet der Bundesrat darauf, die Notstundung zur Anwendung zu bringen. Diese ist im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht vorgesehen für «ausserordentliche Verhältnisse, insbesondere im Falle einer andauernden wirtschaftlichen Krise». Sie würde den Schuldnern die Möglichkeit geben, eine Stundung von bis zu sechs Monaten zu verlangen.
Für Zivilverfahren werden zur Entlastung der Gerichte vorübergehende Spezialregelungen geprüft. Von den Gerichten wurde angeregt, den Einsatz von Video- oder Telefonkonferenzen zu ermöglichen, wie dies in Verwaltungsverfahren bereits möglich ist.
Medienkonferenz Bundesrat 9.4.2020
Die Corona-Krise trifft die Schweizer Wirtschaft hart, ganz besonders KMU. Läden, Restaurants, Salons, Museen und viele weitere Betriebe müssen vorübergehend ihre Türen schliessen. Viele Menschen sehen ihr Lebenswerk in Gefahr, wissen nicht, wie es weitergeht, Existenzängste machen sich breit. Jetzt ist schnelle, pragmatische und kreative Hilfe gefragt. Die Blick-Gruppe will ihren Teil dazu beitragen und unterstützt als Kooperationspartner die Raiffeisen-Initiative lokalhelden.ch. Auf der kostenlosen, gemeinnützigen Crowdfunding-Plattform können temporär unter lokalhelden.ch/kmu alle KMU und das lokale Gewerbe Projekte aufschalten und Wertgutscheine für die Zeit nach Corona anbieten oder auch Spendengelder sammeln. Damit können kurzfristige Liquiditätsprobleme und Umsatzeinbussen überbrückt werden. KMU sind das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft, es soll stark bleiben.
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