Bundesrat beschliesst
Retour-Päckli bleiben ohne Zusatzsteuer

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Publiziert: 11:56 Uhr
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Der Bundesrat will Retouren im Onlinehandel nicht stärker regeln: Hochregallager im Logistikzentrums von Digitec Galaxus in Wohlen AG. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY

Darum gehts

Retouren im Onlinehandel haben Auswirkungen auf die Umweltbelastung. Der Bundesrat kommt aber zum Schluss, dass zusätzliche Regelungen dagegen nichts wesentliches ausrichten können.

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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Zusätzliche Regelungen für Retouren im Onlinehandel können die Umweltbelastungen nicht wesentlich verringern. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat aufgrund eines Berichts ans Parlament. Er empfiehlt deshalb den Verzicht auf gesetzliche Massnahmen.

Die Analyse umfasste den Verkehr und den Umgang mit Retouren, wie die Landesregierung am Freitag mitteilte. Darunter fallen unter anderem Wiederverkauf, Spende und Vernichtung.

Die Umweltauswirkungen der Retouren in der Schweiz werden auf rund 65'000 Tonnen CO2-Äquivalente geschätzt, dem jährlichen Umwelt-Fussabdruck von 5000 Personen. Die ausländischen Anbieter erhöhen den Effekt um rund 20 Prozent. Damit ist nach Angaben des Bundesrats der Umwelteinfluss von Retouren begrenzt.

Der Verkehr macht rund einen Viertel der Umweltwirkungen aus, der Umgang mit den zurück geschickten Gütern drei Viertel. Onlinehändler haben aus Kostengründen ein eigenes Interesse, Rücksendungen zu verringern.

Zusätzliche staatliche Eingriffe können nicht garantieren, dass die Umweltbelastung zurückgeht, heisst es im Bericht. Darin wurden eine Kostenpflicht, eine vorgezogener Retourengebühr, eine Ausdehnung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe auf den Lieferverkehr, ein Vernichtungsverbot neuer Waren und Transparenzvorschriften geprüft.

Dabei können demnach auch negative Umwelteffekte entstehen. Zudem sind die administrative Belastung und die Möglichkeit, ausländische Unternehmen einzubinden, zu beachten. Darum kommt der Bundesrat zum Schluss, dass neue staatliche Eingriffe aufgrund des Kosten-Nutzen-Verhältnisses nicht zielführend sind.

Vielmehr sollten bereits bestehende Instrumente umgesetzt werden. Darunter fallen etwa die neuen Instrumente zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft, die Abfallverwertungshierarchie oder optimale Rahmenbedingungen für den von der Branche geplanten vorgezogenen Recyclingbeitrag auf Textilien.

Den Bericht liess der Bundesrat in Beantwortung eines Postulats der Ständeratskommission für Umwelt, Raumplanung und Energie erstellen.

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