Bundesrat präsentiert Gegenvorschlag
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Organspende-Initiative:Bundesrat präsentiert Gegenvorschlag

Bundesrat Berset stellt Gegenvorschlag zu Organspende-Initiative vor – live ab 11.30 Uhr
Statt Ja soll man künftig Nein sagen – aber mit Veto-Möglichkeit

Um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, will der Bundesrat das heutige System umkrempeln. Er stellt einen Gegenvorschlag zur Organspende-Initiative vor. Sie will die Widerspruchslösung im Gesetz verankern – allerdings mit einem Veto für Angehörige.
Publiziert: 13.09.2019 um 11:32 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2019 um 13:47 Uhr
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Die Organspende-Initiative fordert einen Paradigmenwechsel: Neu soll man nicht mehr explizit Ja, sondern Nein zur Organspende sagen müssen.
Foto: Keystone

Der Bundesrat will der Organspende-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag entgegenstellen. Die Initiative will die sogenannte Widerspruchslösung in der Schweiz einführen. Das bedeutet, dass man künftig zu Lebzeiten einer Organspende nicht mehr explizit zustimmen müssen soll, sondern dass ein explizites Nein nötig ist.

Der Bundesrat ist grundsätzlich für diese Änderung. Allerdings will er sicherstellen, dass Angehörige weiterhin das letzte Wort haben – also verhindern können, dass Organe gespendet werden, auch wenn keine explizite Willensäusserung vorliegt.

«Änderung nimmt eine Last von den Angehörigen»

Die Befürworter der Organspende-Initiative sind eigentlich ebenfalls für diese sogenannte erweiterte Widerspruchslösung. Sie haben in der Vergangenheit betont, dass es nicht darum gehe, eine automatische Organspende einzuführen. Allerdings ist das in der von ihnen vorgeschlagenen Verfassungsänderung so nicht explizit festgehalten. Dort steht, dass man die Widerspruchslösung (oder auch «vermutete Zustimmung» genannt) einführen wolle – das Wort «erweitert» fehlt. Der Bundesrat schlägt deshalb statt eine Verfassungs- eine Gesetzesänderung vor, die genauer formuliert ist.

Es handle sich um keine Revolution, sagte Gesundheitsminister Alain Berset an der Medienkonferenz. Aber diese Änderung des Systems nehme «eine Last von den Angehörigen», wenn sie nicht genau wissen, was die verstorbene Person gewünscht hatte. Künftig könnte man davon ausgehen, dass sie für die Organspende ist.

68 Personen wegen zu wenig Spenden gestorben

Heute gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung: Eine Organspende kommt nur dann infrage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden.

Die Folge davon ist, dass es in der Schweiz zu wenige Spenderorgane gibt. Vergangenes Jahr sind 68 Personen auf der Warteliste für ein Spenderorgan gestorben, ohne ein Organ erhalten zu haben.

Der Vorschlag des Bundesrats geht nun in die Vernehmlassung. Anschliessend berät das Parlament über den Systemwechsel. Sollt e es am Gegenvorschlag festhalten, ist wahrscheinlich, dass die Initiative zurückgezogen wird. Die Stiftung Swisstransplant jedenfalls, die sich zuvorderst für die Initiative starkmacht, teilt mit, voll hinter dem Vorschlag des Bundesrats zu stehen. (lha/SDA)

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