Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Ventilklausel für Personen aus Rumänien und Bulgarien anzurufen. In den nächsten 12 Monaten haben rumänische und bulgarische Bürgerinnen und Bürger daher nur beschränkt Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt, wenn sie im Rahmen einer Aufenthaltsbewilligung B eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen.
Zwar gilt seit 1. Juni 2016 auch für Bulgaren und Rumänen die volle Personenfreizügigkeit. Die im Abkommen vorgesehene Ventilklausel erlaubt es der Schweiz aber, befristet Kontingente einzuführen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Zuwanderung verdoppelt
Dies ist der Fall: 2016 hat sich der Wanderungssaldo aus den beiden Staaten mit rund 3300 Personen gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Die B-Bewilligungen werden daher für Erwerbstätige aus der EU-2 in den nächsten 12 Monaten auf 996 Einheiten begrenzt und quartalsweise freigegeben. Keine Ventilklausel gibt es für jene Bulgaren und Rumänen, die nur eine Kurzaufenthaltsbewilligung brauchen.
Auch wegen Inländervorrang
Wie der Bundesrat festhält, sind seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit für Rumänien und Bulgarien vermehrt Arbeitnehmende in saisonale Berufe eingewandert.
Diese Berufe weisen überdurchschnittliche Arbeitslosenquoten auf. Da das Parlament bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative einen Vorrang für Arbeitslose beschlossen hat, hat sich die Landesregierung nun entschlossen, die Ventilklausel einzuführen.
Wie sauer sind Rumänen und Bulgaren jetzt?
Zuletzt hatte der Bundesrat die Ventilklausel im Jahr 2014 angerufen – ebenfalls für Bulgarien und Rumänien. Dies passierte allerdings noch während einer ausgehandelten Übergangsfrist. Da diese nun abgelaufen ist, dürften Rumänien und Bulgarien keine Freude an der neusten Aktion der Schweiz haben.
Als der Bundesrat 2012 im Hinblick auf die Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative für Einwanderer aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, der Slowakei, Slowenien und Ungarn wieder Kontingente einführte, war der Unmut in diesen Ländern gross. (sf)