Wer sich gegen die Schweizer Verfassung stellt, hat kein Recht, auf der Strasse Propaganda zu betreiben. So lässt sich eine neue Beurteilung des Bundesamtes für Justiz zusammenfassen, das der Nachrichtendienst laut der «NZZ» in Auftrag gegeben hat. Damit haben die kommunalen oder kantonalen Polizeibehörden grünes Licht erhalten, den Koran-Verteilern der Gruppierung «Lies!» Bewilligungen zu verweigern.
Laut dem Gutachten genügt es, «dass hinter der Kampagne eine verfassungsfeindliche Grundhaltung steht, die das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip ablehnt und verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte negiert». Eine Förderung von terroristischen Tätigkeiten muss laut den Bundesjuristen für ein Verteilverbot nicht nachgewiesen werden.
Der Kanton Zürich hat ein Verteil-Verbot schon wegen eines eigenen Rechtsgutachtens angestrebt. Nun erhält er auch Unterstützung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). In einem Brief an die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren schreibt NDB-Chef Markus Seiler laut der «NZZ», dass der NDB die Bemühungen der Unterbindung von Verteilaktionen unterstütze. Und sein Dienst verstärke die Aufklärung der von «Lies!»-Aktivisten mutmasslich ausgehenden Bedrohung.
Die Bundesjuristen halten aber ein Verbot der ganzen Gruppierung «Lies!» nicht für möglich. Dazu müsste die Gruppierung auf einer Terror- oder Sanktionsliste aufgeführt werden. (jow)