Bundesjuristen geben grünes Licht
Nachrichtendienst ist für «Lies!»-Verteilverbot

Keine Islamisten-Propaganda auf Schweizer Strassen: Bundes-Juristen stützen den Kanton Zürich bei dem Vorhaben, Koran-Verteilaktionen von Islamisten zu verbieten.
Publiziert: 16.08.2017 um 11:33 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 02:38 Uhr
Islamisten kann die Bewilligung für Koran-Verteilaktionen verweigert werden.
Foto: Siggi Bucher

Wer sich gegen die Schweizer Verfassung stellt, hat kein Recht, auf der Strasse Propaganda zu betreiben. So lässt sich eine neue Beurteilung des Bundesamtes für Justiz zusammenfassen, das der Nachrichtendienst laut der «NZZ» in Auftrag gegeben hat. Damit haben die kommunalen oder kantonalen Polizeibehörden grünes Licht erhalten, den Koran-Verteilern der Gruppierung «Lies!» Bewilligungen zu verweigern.

Laut dem Gutachten genügt es, «dass hinter der Kampagne eine verfassungsfeindliche Grundhaltung steht, die das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip ablehnt und verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte negiert». Eine Förderung von terroristischen Tätigkeiten muss laut den Bundesjuristen für ein Verteilverbot nicht nachgewiesen werden.

Der Chef des Nachrichtendienstes, Markus Seiler, befürwortet ein Verbot von salafistischen Koran-Verteil-Aktionen.
Foto: MARCEL BIERI

Der Kanton Zürich hat ein Verteil-Verbot schon wegen eines eigenen Rechtsgutachtens angestrebt. Nun erhält er auch Unterstützung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). In einem Brief an die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren schreibt NDB-Chef Markus Seiler laut der «NZZ», dass der NDB die Bemühungen der Unterbindung von Verteilaktionen unterstütze. Und sein Dienst verstärke die Aufklärung der von «Lies!»-Aktivisten mutmasslich ausgehenden Bedrohung.

Die Bundesjuristen halten aber ein Verbot der ganzen Gruppierung «Lies!» nicht für möglich. Dazu müsste die Gruppierung auf einer Terror- oder Sanktionsliste aufgeführt werden. (jow)

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