Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) muss öffentlich machen, welche Rüstungsfirmen Exportgesuche stellen. Das Bundesgericht stützt in einem heute publizierten Urteil den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts.
Dieses kam im März vergangenen Jahres zum Schluss, dass ein erhöhtes öffentliches Informationsinteresse an den umstrittenen und grundsätzlich bewilligungspflichtigen Kriegsmaterialexporten bestehe.
Kontrolle ist Aufgabe der Medien
Die Exporte seien immer wieder Gegenstand von kontroversen Debatten in Öffentlichkeit und Politik. Die Medien leisteten in diesem Zusammenhang einen wesentlichen Beitrag zur Kontrolle behördlicher Tätigkeiten, schrieb das Bundesverwaltungsgericht. Es sei Aufgabe der Medien, darüber zu berichten, ob die staatlichen Kontrollorgane ihren Pflichten nachkämen.
Ein Journalist der «Wochenzeitung» WOZ hatte das Gesuch an das Seco nach dem Auftauchen von Handgranaten des bundeseigenen Rüstungsbetriebs Ruag im Bürgerkrieg in Syrien gestellt.
Das Seco hatte die Herausgabe der gewünschten Daten von Anfang an verweigert. Es stellte sich auf den Standpunkt, gemäss Kriegsmaterialgesetz ausschliesslich die Geschäftsprüfungskommission der eidgenössischen Räte über die Einzelheiten der Kriegsmaterialausfuhr zu orientieren. Es machte zudem aussen- und sicherheitspolitische Gründe geltend.
Interessen der Schweiz nicht gefährdet
Das sieht das Bundesgericht anders. Es sieht die Interessen der Schweiz nicht gefährdet. Wenn keine konkreten Geschäftsgeheimnisse geltend gemacht werden können, muss das Seco die Namen der Firmen nennen.
(SDA)