Bundesgericht entscheidet
CS-Aktionär bekommen keinen Schadensersatz

Das Bundesgericht hat am Dienstag die Klage eines CS-Aktionärs gegen den Bund im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS abgewiesen. Der Mann hatte die Eidgenossenschaft zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von rund 140'000 Franken verklagt.
Publiziert: 12:44 Uhr
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Das Bundesgericht hat am Dienstag die Klage eines CS-Aktionärs gegen den Bund abgewiesen. Der Mann hatte die Eidgenossenschaft zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von rund 140'000 Franken verklagt. (Archivbild)
Foto: TIL BUERGY

Darum gehts

  • Kläger kritisiert Bundesrat wegen CS-UBS-Fusion und Enteignung
  • Bundesrat soll gegen Verfassung und Grundrechte verstossen haben
  • Kläger verlor 140'783 Franken durch Fusion und Umtausch der Aktien
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Der Kläger begründete seine Klage damit, dass die notrechtlichen Massnahmen des Bundesrates im Zusammenhang mit der Übernahme der CS durch die UBS im Jahre 2023 zu einer weitgehenden Enteignung seiner 12'000 CS-Aktien geführt hätten. Dadurch sei ihm ein Schaden in Höhe von 140'783 Franken entstanden.

Beim Erlass der Notverordnung im März 2023 habe der Bundesrat widerrechtlich gehandelt. Er habe damit gegen die in der Bundesverfassung verankerten Grundsätze des rechtstaatlichen Handelns, das Willkürverbot, die Eigentumsgarantie und das Verbot übermässiger Einschränkungen von Grundrechten verstossen.

Der Mann hatte zwischen 2014 und 2022 knapp 150'000 Franken in CS-Aktien investiert. Mit dem Umtausch der CS-Aktien in UBS-Wertpapiere bei der Fusion erhielt er dafür noch etwa 9000 Franken.

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