Darum gehts
- 25 Anwälte reichten am 3. Februar 2026 Klage gegen Cassis ein
- Fall gegen Cassis wurde von der Bundesanwaltschaft bereits früher eingestellt
- Fünf Bundesräte betroffen, darunter Cassis, Keller-Sutter und Parmelin
Kein Verfahren gegen Bundesrat Ignazio Cassis und weitere beklagte Mitglieder des Bundesrats: Die Bundesanwaltschaft hat bereits die Einstellung eines früheren Verfahrens wegen Beihilfe zu Verbrechen Israels im palästinensischen Gaza beschlossen gehabt.
Nach einer ersten Anzeige im vergangenen Jahr haben 25 Schweizer Anwälte am Dienstag erneut Klage gegen Cassis vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) eingereicht. Einer von ihnen, Christophe Schaffter, wusste, dass der Fall bereits eingestellt worden war, hatte jedoch keine Einzelheiten zu dieser Entscheidung erhalten, wie Maximilian Tikhomirov, Sprecher der Bundesanwaltschaft, Keystone-SDA erklärte. Er bestätigte damit eine Meldung des italienischsprachigen Schweizer Radios- und Fernsehens RSI.
Fall eingestellt
Von RSI kontaktiert, erklärte Schaffter, er habe nicht gewusst, dass der Fall eingestellt worden sei. Laut dem Sprecher der Bundesanwaltschaft besteht keine Verpflichtung, die Einzelheiten der Einstellung mitzuteilen. Ausserdem sei eine Berufung nicht möglich, da der klagende Anwalt dazu nicht berechtigt sei, weil er weder Geschädigter noch Zivilpartei ist.
Laut RSI sind fünf Personen von der Klage betroffen: die Bundesräte Ignazio Cassis, Karin Keller-Sutter, Guy Parmelin und Martin Pfister sowie die ehemalige Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Viola Amherd.
Druck vor dem Strafgerichtshof
An einer Medienkonferenz am Dienstag in Bern hatten die Anwälte erklärt, dass es angesichts der Untätigkeit der Schweizer Justiz notwendig sei, an den Internationalen Strafgerichtshof zu gelangen, um eine Untersuchung gegen den Vorsitzenden des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten einzuleiten. Ihrer Meinung nach hat die Schweiz gegen die Genfer Konventionen verstossen und das humanitäre Völkerrecht nicht eingehalten.
Den 25 Anwälten zufolge hätte Cassis alle ihm zur Verfügung stehenden Massnahmen ergreifen müssen, um Israel daran zu hindern, diese Verbrechen zu begehen, oder zumindest diese in keiner Weise zu begünstigen, was er jedoch nicht getan habe.
Darüber hinaus hätte der Tessiner Bundesrat alle Handelsbeziehungen mit Israel abbrechen, die Finanzierung der Uno-Agentur für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA) fortsetzen, den Export von Waffen und Gütern mit zivilem und militärischem Verwendungszweck vollständig verbieten und seinen diplomatischen, moralischen und wirtschaftlichen Einfluss geltend machen müssen, um den «Völkermord» zu verhindern.