Der Horn-Bann auf dem Zürichsee (BLICK berichtete) könnte auch Folgen für die restliche Schweiz haben. Zur Erinnerung: In einem Brief hat das zuständige Bundesamt für Verkehr (BAV) der Zürcher Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) klargemacht, dass das traditionelle Hornen beim An- und Ablegen nicht erlaubt ist. Zürichsee-Schiffe hornen darum jetzt in solchen Situationen nicht mehr.
BAV-Sprecherin Florence Pictet verweist auf Artikel 34 und 35 der Binnenschifffahrtsverordnung. Diese besagen, dass Schiffe neben den erlaubten Schallzeichen keine weiteren akustischen Zeichen von sich geben dürfen.
Pictet: «Sonst könnte das zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen durch andere Seebenutzer führen.» Dies könne im schlimmsten Fall in einem Unfall münden. «Wir haben der ZSG in einem Brief die rechtlichen Grundlagen erläutert», sagt Pictet zum Vorgang.
Anwohner aller Seen können reklamieren
Auslöser für den Brief war ein Anwohner, der das laute und unerlaubte Hornen dem BAV gemeldet hatte. Eine Beschwerde mit Folgen für weitere Schifffahrtsgesellschaften? Das BAV winkt erst einmal ab. Man habe nicht vor, nun von sich aus jeder Schifffahrtsgesellschaft die rechtlichen Grundlagen zu erläutern.
Anders sieht die Sache allerdings aus, wenn sich auch Anwohner anderer Seen beim BAV beklagen. Dann dürfte es mit dem Hupen bald vorbei sein – nicht nur auf dem Zürichsee. (hlm)