Bund warnt Türkei-Reisende
Wer Erdogan im Netz kritisiert, muss aufpassen

Das Aussendepartement hat die Reisehinweise zur Türkei angepasst. Neu wird darauf hingewiesen, dass auch beleidigende Äusserungen gegen den Präsidenten im Internet strafbar sind.
Publiziert: 27.07.2017 um 10:54 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 13:55 Uhr
Regierungskritische Äusserungen im Internet und in sozialen Medien werden von den türkischen Behörden als Straftatbestand verstanden.
Foto: REUTERS

Das deutsche Auswärtige Amt hat letzte Woche die Reisehinweise für die Türkei verschärft. Deutschen Staatsbürgern wird bei Reisen aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei zu erhöhter Vorsicht geraten. Der Botschaft in Ankara werde es künftig nicht immer möglich sein zu helfen, so die Warnung der Behörden.

Grund für die Verschärfung sind die äusserst angespannten Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei, die sich mit der Verhaftung eines deutschen Amnesty-International-Mitarbeiters Anfang Monat nochmals verschlechtert haben.

Auch die Schweiz passt Reisehinweise an

Nun hat auch das Schweizer Aussendepartement (EDA) die Reisehinweise für die Türkei angepasst. Neu wird darauf hingewiesen, dass während des geltenden Notstands in der Türkei Verhaftungen ohne gerichtliche Anordnung vorgenommen werden können und Ein- oder Ausreisesperren drohen.

Auch dass regierungskritische Äusserungen im Internet und in sozialen Medien von den türkischen Behörden als Straftatbestand verstanden werden, steht neu in den Reisehinweisen des EDA. Wer sich also im Netz gegenüber dem Präsidenten oder den türkischen Institutionen beleidigend oder verunglimpfend äussert, dem droht eine Busse oder gar eine Haftstrafe.

Vorsicht bei Türkeireisen gilt besonders für türkisch-schweizerische Doppelbürger, wie das EDA bereits zuvor in den Reisehinweisen erwähnt hat. Werden sie eines Deliktes beschuldigt, müssen sie damit rechnen, dass ihnen kein konsularischer Schutz der Schweiz gewährt wird. Denn: Die Türkei erkennt die Doppelbürgerschaft nicht an und betrachtet Schweiz-Türken nur als Türken. 

Hinweise seien präzisiert worden

Es handle sich bei den Anpassungen nicht um eine Verschärfung der Reisebestimmungen, hält ein Sprecher des EDA auf Anfrage des «Tages-Anzeigers» fest. Die Hinweise seien nur präzisiert worden. Es liege weiterhin in der Eigenverantwortung der Türkeireisenden, Schlüsse aus den Reisehinweisen zu ziehen.

Auch Österreich hat kürzlich die Reisehinweise angepasst. Es empfiehlt den Türkei-Reisenden, sich bei der Botschaft oder bei Konsulaten registrieren zu lassen. (thk)

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