Darum gehts
- Elektronisches Gesundheitsdossier wird automatisch für alle eröffnet
- Opt-Out-Modell: Wer keines will, muss aktiv widersprechen
- Leistungserbringer werden zur Nutzung des Systems verpflichtet
Das elektronische Patientendossier ist ein Flop: Nur gut 124'000 Personen haben bisher freiwillig eine digitale Krankenakte erstellt – bei über 9 Millionen Einwohnern. Zu kompliziert ist das heutige System. SP-Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider (61) zeigte vor den Medien in Bern Verständnis für die Zurückhaltung. Sie hat selber keine besonders guten Erfahrungen mit der E-Akte gemacht. «Es war ziemlich mühsam, dieses zu eröffnen – und auch jetzt bin ich nicht super begeistert», meinte sie.
Deshalb nimmt nun der Bund die Zügel in die Hand, um das gescheiterte Projekt auf Touren zu bringen. Dafür bekommt es einen neuen Namen: elektronisches Gesundheitsdossier (E-GD). «Der Namenswechsel steht für einen Neustart», so Baume-Schneider.
In der Akte sollen wie bisher alle wichtigen Gesundheitsinformationen einer Person an einem Ort gebündelt werden. Ob Berichte von Ärztinnen, Medikamente, Laborwerte, Röntgenbefunde oder Impfausweis – im digitalen Dossier ist alles jederzeit einsehbar. Die Patienten selbst können etwa auch eigene Dokumente wie Patientenverfügungen, Notfallkontakte oder Arzneimittelunverträglichkeiten erfassen. Wer sich die Gesundheitsdaten anschauen darf, entscheiden die Betroffenen selbst.
Wer keines will, muss aktiv widersprechen
Für Patientinnen und Patienten gibt es aber eine gewichtige Änderung: Musste man sein eigenes E-Dossier bisher selbst anlegen, wird es nun jedem und jeder automatisch und kostenlos eröffnet. Wer keine digitale Akte will, muss einer solchen Eröffnung aktiv widersprechen. Man kann sie aber auch jederzeit löschen lassen. Damit setzt der Bund auf ein Opt-Out-Modell.
Davon erhofft man sich eine breite Beteiligung. «Wenn alle das E-GD nutzen, ist der Nutzen für alle am grössten», sagte Anne Lévy (545), Direktorin des Bundesamts für Gesundheit.
Leistungserbringer müssen mitmachen
Während das E-Dossier für Patienten weiterhin freiwillig ist, werden künftig alle Leistungserbringer, also Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Spitäler, Apotheken, Physiotherapeuten und so weiter, zur Nutzung des Systems verpflichtet. Das E-GD soll damit flächendeckend und einheitlich zur Anwendung gelangen.
Neu übernimmt der Bund auch die technische Umsetzung, die IT-Infrastruktur wird damit zentralisiert. So will der Bundesrat eine schweizweit einheitliche Lösung sicherstellen. Die Kantone wiederum übernehmen die laufenden Betriebskosten.
Per 2030 einführen
Baume-Schneider erhofft sich dadurch eine bessere Behandlungsqualität entlang der gesamten Versorgungskette und mehr Effizienz im Gesundheitssystem. «Ein entscheidender Schritt hin zu einer koordinierten Gesundheitsversorgung», schreibt der Bund in einer Medienmitteilung.
Die Vorlage geht nun ans Parlament. Läuft alles nach Plan, soll das neue E-Gesundheitsdossier auf das Jahr 2030 eingeführt werden. Wer bis dahin trotzdem noch ein altes Dossier eröffne, verliere nichts, so Lévy. Die Daten würden dereinst in die neue Akte übertragen.