Jährlich werden von der Schweizer Invalidenversicherung 32'000 Renten ins Ausland überwiesen. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) weiss, dass unter den Bezügern auch einige IV-Betrüger sind. Darum hat es in einigen Ländern mutmassliche Betrüger mit eigenen Leuten observieren lassen.
«Schwierig, im Ausland Informationen zu beschaffen»
Nun will der Bund auf die Mithilfe fremder Staaten zählen. Denn: «Für uns ist es schwierig, im Ausland Informationen über IV-Rentner zu beschaffen», so BSV-Sprecher Harald Sohns gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Der Ertrag sei ungewiss und der Aufwand für die Schweiz zu gross, wenn Schweizer Ermittler in entfernte Länder geschickt würden. Zumal sie als Aussenstehende kaum Einblick in das fremde Staatswesen hätten und nicht wüssten, wie sie in der Fremde am besten an Informationen kämen. Es sei daher effizienter, wenn die Staaten, in denen sich IV-Empfänger befinden, die Ermittlungen führten.
Sozialhilfeabkommen mit Missbrauchsklausel
Die Schweiz will darum in den Sozialhilfeabkommen mit anderen Ländern eine Missbrauchsklausel einbauen. Es gehe darum, sich gegenseitig beim Kampf gegen Versicherungsmissbrauch zu unterstützen, so Sohns. Das betreffe nicht nur Observationen von mutmasslichen IV-Betrügern. Die Länder können sich auch dabei unterstützen, Abklärungen vorzunehmen. Zum Beispiel, ob AHV-Rentner tatsächlich noch lebten, ob allenfalls andere Personen von seiner Rente profitieren oder ob Kinder, für die Renten bezogen werden, überhaupt existieren.
Ein Sozialhilfeabkommen mit Missbrauchsklausel besteht bisher mit Uruguay. Mit Serbien und Montenegro existiert ebenfalls eines, dort hapert es jedoch mit der Umsetzung. Mit Brasilien besteht ein Vertrag, der vonseiten der Schweiz umgesetzt wird, vonseiten Brasiliens jedoch noch nicht. Bald wird ein weiteres Abkommen mit dem Kosovo abgeschlossen. Mit Bosnien-Herzegowina und der Türkei steht die Schweiz in Verhandlungen. (thk)