Brisantes Urteil des Bundesverwaltungsgericht
Schweiz darf Flüchtlings-Familien nicht nach Italien zurückschaffen

Asylsuchende Familien und schwer kranke Asylsuchende dürfen nur nach Italien geschickt werden, wenn garantiert ist, dass sie angemessen untergebracht werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Publiziert: 17.01.2020 um 09:32 Uhr
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Aktualisiert: 17.01.2020 um 09:56 Uhr
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Flüchtlingsfamilien werden stärker geschützt.
Foto: Keystone

Was letzte Woche schon durchsickerte, ist nun amtlich. Die Schweiz kann Familien nicht mehr zurückschicken, auch wenn Italien eigentlich für die Asylgesuche zuständig wäre. Das Gericht in St. Gallen hat dazu am Freitag ein Urteil veröffentlicht. Werden Familien oder schwer kranke Menschen nach Italien überstellt, müssen die Schweizer Behörden demnach in Italien eine individuelle Garantie einholen, dass sie angemessen betreut und medizinische Versorgung erhalten.

In Italien ist laut Bundesverwaltungsgericht seit November 2018 das so genannte «Salvini-Dekret» in Kraft. Demnach werden Dublin-Fälle im Nachbarland neu in grossen Erstaufnahmezentren oder in temporären Notfallzentren untergebracht.

Urteil ist abschliessend

Diese Asylsuchenden hätten keinen Anspruch mehr darauf, in einem kleineren Zentrum der «zweiten Phase» untergebracht zu werden, hält das Gericht fest. In solchen Zentren könnten Familien und Menschen mit schweren gesundheitlichen Problemen angemessen betreut werden.

Überstellungen von Asylsuchenden von der Schweiz nach Italien sind im Rahmen des Dublin-Verfahrens aber weiterhin zulässig. Denn trotz «Salvini-Dekret» weise das Asylsystem in Italien «keine systemischen Schwachstellen auf», hält das Bundesgericht fest. Die Grundversorgung während des Asylverfahrens sei gesichert.

Das am Freitag veröffentlichte Urteil ist abschliessend und kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden. (SDA)

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